Regenwasseranlagen
Regenwasseranlagen müssen gemäß der neuen Trinkwasserverordnung ab dem 01.01.2003 dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Wasser aus Regenwasseranlagen kann für die Gartenbewässerung und für die Toilettenspülung eingesetzt werden.
Ob das wirklich ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist, darüber streiten noch die Fachleute. Das Wäschewaschen mit Regenwasser (besser gesagt Dachablaufwasser) wird seitens des Gesundheitsamtes aus hygienischen Gründen in jedem Fall nicht empfohlen.
In § 3 der neuen Trinkwasserverordnung steht:
Im Sinne dieser Verordnung ist "Trinkwasser" alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist:
- Körperpflege und -reinigung,
- Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
- Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.
Nach diesem Gesetzestext muss Wasser zum Wäschewaschen Trinkwasserqualität haben! Dachablaufwasser ist erfahrungsgemäß nicht nur mit Umweltschadstoffen belastet, sondern kann auch Vogelkot, Parasiten, Pollen (wichtig für Allergiker) etc. enthalten.
Wenn auch im rein privaten Bereich jeder selbst die Entscheidung und die Verantwortung übernehmen muss, ob er seine Wäsche mit Dachablaufwasser waschen will, in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Hotels, Kinder- und Jugendeinrichtungen etc. ist das grundsätzlich nicht gestattet.
Das Gesunheitsamt wird diese Einrichtungen diesbezüglich kontrollieren. In dieser Angelegenheit kann ein Merkblatt zum Bau und Betrieb von Regenwasseranlagen als pdf-Datei heruntergeladen werden. Ebenso steht ein Vordruck zur Anzeige einer Regenwasseranlage zur Verfügung.
