Stellungnahmen
Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte und Gemeinden
Der vorausschauenden Bauleitplanung kommt im Immissionsschutz eine besondere Bedeutung zu. Während im Flächennutzungsplan die Planungsabsichten der Gemeinde nur vorbereitend dargestellt werden, enthalten die Bebauungspläne rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung in Teilbereichen der Gemeinde. Nach §50 BImSchG (Planungsgrundsatz!) müssen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zugeordnet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen (z.B. durch Lärm, Staub, Abgase, Gerüche u. elektromagnetische Felder) auf überwiegend dem Wohnen dienende oder auf sonstige schutzwürdige Gebiete (z.B. Kindergärten, Schulen, Kur- u. Erholungseinrichtungen, Krankenhäuser) soweit wie möglich vermieden werden. Auch wenn das hoheitliche Recht zur Abwägung der verschiedenen Belange schließlich bei der Gemeinde liegt, hat sie die Pflicht, auf die Erfordernisse des Immissionsschutzes Rücksicht zu nehmen und vor allem auf ausreichende Schutzabstände zwischen den Emissionsquellen und den schutzwürdigen Gebieten zu achten.
Stellungnahmen zu Baugenehmigungen der Städte und Gemeinden
Eine Baugenehmigung wird durch die Baubehörde nur dann erteilt, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Demgemäss hat die Baubehörde auch zu beachten, dass die Immissionsschutzbelange im Baugenehmigungsverfahren gewürdigt werden. Das geschieht durch Einbeziehung der Unteren Immissionsschutzbehörde in das Verfahren. Bei der immissionsschutzrechtlichen Bewertung eines Bauvorhabens finden nachbarschaftliche Belange (mit Bezug auf §§22 ff. BImSchG u. §3 BImSchG "schädliche Umwelteinwirkung" sowie einschlägige Rechtsverordnungen) besondere Berücksichtigung. Die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde beinhaltet im wesentlichen eine Prüfung auf Einhaltung des Standes der Technik zur Emissionsbegrenzung, was durch Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen) zur Baugenehmigung sichergestellt wird. Dementsprechend sind mit dem Bauantrag alle zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen. Ist zu erwarten, dass von einer Anlage schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen, kann die Baubehörde die Baugenehmigung aus immissionsschutzrechtlichen Gründen versagen.
In der Zuständigkeit der Unteren Immissionsschutzbehörde liegt die Vielfalt der Anlagen, die keiner Einzelprüfung in einem Genehmigungsverfahren nach dem BImschG unterliegen, somit kommt den spezifischen Rechtsverordnungen und ihrem Vollzug eine besondere Bedeutung zu.
Downloads
- Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Größe: [650 KB] - Erläuterungen zum Ausfüllen der Antragsformulare
Neugenehmigung nach §4 und Änderungsgenehmigung nach §16 BImSchG
Größe: [61 KB] - Anzeige einer Änderung
der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach §15 BImSchG
Größe: [48 KB] - Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
zur Errichtung und zum Betrieb (§§3, 6 BImSchG) oder zur Änderung von Anlagen (§16 BImSchG)
Größe: [439 KB] - Inhaltsverzeichnis
zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen im Sinne von §4 BImSchG
Größe: [37 KB] - Merkblatt zur Beantragung von Nachtarbeitsgenehmigungen
nach §9 Abs.2 UmSchG und Ausnahmegenehmigungen nach §7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)
Größe: [174 KB] - Antrag auf Zulassung (Nachtarbeit)
einer Ausnahme gemäß §9 Landes-Immissionsschutzgesetz oder einer Ausnahme gemäß §7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Größe: [184 KB] - Mitteilung zur Betriebsorganisation
nach §52a des BImSchG
Größe: [131 KB] - Mitteilung zur Betriebsorganisation
nach §52a des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Größe: [36 KB] - Anzeige über beabsichtige Betriebseinstellung
gemäß §15 Absatz 3 des BImSchG
Größe: [58 KB] - Anzeige einer Anlage
nach §5 Absatz 2 der 31. BImSchV
Größe: [94 KB] - Verbindliche Erklärung zum Vereinfachten Nachweis
nach Anhang IV C der 31. BImSchV
Größe: [96 KB] - Öffentlich-Rechtlicher Vertrag
Größe: [26 KB] - Vorprüfung gemäß §3 UVPG
Größe: [47 KB] - Lärmimmissionsrichtwerte
Größe: [22 KB]
