Genehmigungsverfahren
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt für Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen zu können, ein besonderes Genehmigungsverfahren vor, das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren.
Bloße gesetzliche Verbote und Gebote reichen bei komplizierten technischen Anlagen in der Regel nicht aus, um im Einzelfall schädliche Umwelteinwirkungen auszuschließen oder auf ein Minimum zu reduzieren. Ausrüstung und Betrieb dieser Anlagen können im allgemeinen nicht generell abschließend in Rechtsnormen festgelegt werden. Ferner ergeben sich viele Anforderungen auch erst aus dem Standort einer Anlage. Bei komplizierten technischen Anlagen ist daher zur Gewährleistung des Immissions- und Gefahrenschutzes eine Prüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens im Einzelfall notwendig. Dieses bedeutet, dass die Errichtung und Betriebsaufnahme bestimmter Anlagen einer Genehmigung bedarf. Für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens erforderlich. Ausnahmsweise kann gestattet werden, bereits während eines noch laufenden Genehmigungsverfahrens, also bereits vor Erteilung der Genehmigung mit den Maßnahmen zu beginnen.
Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung
Die einzelnen Anlagen, für die eine Genehmigungspflicht besteht, sind abschließend in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufgeführt. Immissionsschutzrechtliche Vorgaben dienen dem Schutz und der Vorsorge vor Umweltgefahren, die durch die Abgabe von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen medialen Störungen der natürlichen Umwelt verursacht werden. Durch die Anlage dürfen keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen hervorgerufen werden.
Downloads
- Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Größe: [650 KB] - Erläuterungen zum Ausfüllen der Antragsformulare
Neugenehmigung nach §4 und Änderungsgenehmigung nach §16 BImSchG
Größe: [61 KB] - Anzeige einer Änderung
der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach §15 BImSchG
Größe: [48 KB] - Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
zur Errichtung und zum Betrieb (§§3, 6 BImSchG) oder zur Änderung von Anlagen (§16 BImSchG)
Größe: [439 KB] - Inhaltsverzeichnis
zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen im Sinne von §4 BImSchG
Größe: [37 KB] - Merkblatt zur Beantragung von Nachtarbeitsgenehmigungen
nach §9 Abs.2 UmSchG und Ausnahmegenehmigungen nach §7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)
Größe: [174 KB] - Antrag auf Zulassung (Nachtarbeit)
einer Ausnahme gemäß §9 Landes-Immissionsschutzgesetz oder einer Ausnahme gemäß §7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Größe: [184 KB] - Mitteilung zur Betriebsorganisation
nach §52a des BImSchG
Größe: [131 KB] - Mitteilung zur Betriebsorganisation
nach §52a des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Größe: [36 KB] - Anzeige über beabsichtige Betriebseinstellung
gemäß §15 Absatz 3 des BImSchG
Größe: [58 KB] - Anzeige einer Anlage
nach §5 Absatz 2 der 31. BImSchV
Größe: [94 KB] - Verbindliche Erklärung zum Vereinfachten Nachweis
nach Anhang IV C der 31. BImSchV
Größe: [96 KB] - Öffentlich-Rechtlicher Vertrag
Größe: [26 KB] - Vorprüfung gemäß §3 UVPG
Größe: [47 KB] - Lärmimmissionsrichtwerte
Größe: [22 KB]
