Arten des Genehmigungsverfahrens
Neugenehmigung:
Wenn eine Anlage neu errichtet und erstmals betrieben werden soll und dieser Anlagentyp in der 4. BImSchV aufgeführt ist, ist ein Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG durchzuführen.
Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage:
Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf der Genehmigung, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erheblich sein können (wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG). Bei einer Änderung des Sicherheitsniveaus einer Anlage können Auswirkungen auf die Schutzgüter vorliegen.
Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn durch die Änderung hervorgerufene nachteilige Auswirkungen offensichtlich gering sind und die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen sichergestellt ist. Hier kann es erforderlich sein, gegenüber der Überwachungsbehörde eine Anzeige gemäß § 15 BImSchG vor Durchführung der Maßnahmen abzugeben.
Maßnahmen, die ausschließlich der Instandsetzung oder Unterhaltung der Anlage in ihrer genehmigten Beschaffenheit dienen, sind keine Änderungen im Sinne dieser Regelungen.
Teilgenehmigung/Vorbescheid
Schließlich kann das Genehmigungsverfahren auf Antrag in bestimmte Teilabschnitte aufgegliedert werden. So besteht die Möglichkeit, Fragen des Standorts in einem Vorbescheid abklären zu lassen, sich z.B. für die Errichtung und den Betrieb jeweils Teilgenehmigungen einzuholen oder unter bestimmten Voraussetzungen durch die Zulassungen des vorzeitigen Beginns bereits mit der Errichtung der Anlage beginnen zu dürfen. Auch hier ist es sinnvoll, sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt von der Genehmigungsbehörden beraten zu lassen.
Darüber hinaus wird unterschieden zwischen
- förmlichen Genehmigungsverfahren
Genehmigungsverfahren, die mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen sind und - vereinfachten Genehmigungsverfahren
Genehmigungsverfahren, bei denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vorgesehen ist.
Welche Verfahrensart im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, ergibt sich aus der Zuordnung der Anlage innerhalb der 4. BImSchV. Danach sind alle Anlagen, die in der Spalte 1 des Anhangs zu dieser Verordnung aufgeführt sind, dem förmlichen und die in Spalte 2 genannten Anlagen grundsätzlich dem vereinfachten Verfahren (Ausnahme bei UVP-Pflicht) zugeordnet. Zu speziellen Regelungen, die im Einzelfall zu einem hiervon abweichenden Verfahrensablauf führen können, wird die Genehmigungsbehörde bei Bedarf gerne Auskunft geben.
Downloads
- Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Größe: [650 KB] - Erläuterungen zum Ausfüllen der Antragsformulare
Neugenehmigung nach §4 und Änderungsgenehmigung nach §16 BImSchG
Größe: [61 KB] - Anzeige einer Änderung
der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach §15 BImSchG
Größe: [48 KB] - Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
zur Errichtung und zum Betrieb (§§3, 6 BImSchG) oder zur Änderung von Anlagen (§16 BImSchG)
Größe: [439 KB] - Inhaltsverzeichnis
zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen im Sinne von §4 BImSchG
Größe: [37 KB] - Merkblatt zur Beantragung von Nachtarbeitsgenehmigungen
nach §9 Abs.2 UmSchG und Ausnahmegenehmigungen nach §7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)
Größe: [174 KB] - Antrag auf Zulassung (Nachtarbeit)
einer Ausnahme gemäß §9 Landes-Immissionsschutzgesetz oder einer Ausnahme gemäß §7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Größe: [184 KB] - Mitteilung zur Betriebsorganisation
nach §52a des BImSchG
Größe: [131 KB] - Mitteilung zur Betriebsorganisation
nach §52a des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Größe: [36 KB] - Anzeige über beabsichtige Betriebseinstellung
gemäß §15 Absatz 3 des BImSchG
Größe: [58 KB] - Anzeige einer Anlage
nach §5 Absatz 2 der 31. BImSchV
Größe: [94 KB] - Verbindliche Erklärung zum Vereinfachten Nachweis
nach Anhang IV C der 31. BImSchV
Größe: [96 KB] - Öffentlich-Rechtlicher Vertrag
Größe: [26 KB] - Vorprüfung gemäß §3 UVPG
Größe: [47 KB] - Lärmimmissionsrichtwerte
Größe: [22 KB]
