Ablauf eines Genehmigungsverfahrens
Vor Antragstellung
Folgende wesentliche Aspekte des Genehmigungsverfahrens sollten in einem Beratungsgespräch mit der zuständigen Behörde besprochen werden:
- Welche Auswirkungen hat ein geplantes Vorhaben voraussichtlich auf die Umwelt; ist eine UVP durchzuführen?
- Welche weiteren Genehmigungen/Erlaubnisse sind mit einzuschließen?
- Welche Antragsunterlagen sind für eine ordnungsgemäße Prüfung erforderlich?
- Welche Gutachten sind für eine ordnungsgemäße Prüfung erforderlich?
- Wie gestaltet sich der zeitliche Ablauf des Verfahrens und welche Vorkehrungen können sowohl von der Behörde als auch von einem Antragsteller getroffen werden, um ein Verfahren zu vereinfachen und damit zu beschleunigen?
- Welche Behörden sind voraussichtlich in einem Verfahren zu beteiligen und wie viele Ausfertigungen des Antrages sind erforderlich?
- Welche Antragsunterlagen unterliegen ggfs. der Geheimhaltungspflicht?
Bei umfangreichen Verfahren kann auf Wunsch des Antragstellers eine gemeinsame Besprechung zusammen mit den zu beteiligenden Fachbehörden (Antragskonferenz) bzw. bei Vorhaben, die dem UVPG unterfallen, ein Screeningtermin sowie ein Scopingtermin durchgeführt werden. Bei umfangreicheren Vorhaben hat sich die Zuhilfenahme von erfahrenen Ingenieurbüros für die Antragstellung als vorteilhaft erweisen.
Beauftragung eines Ingenieurbüros
Qualifizierte Ingenieurbüros oder andere Institutionen bzw. Stellen sind in der Lage, Genehmigungsunterlagen oder Teile davon, z.B. die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) weitgehend vollständig und umfassend zu erstellen. Sie haben Kenntnis darüber, welche Fachbehörden in einem Genehmigungsverfahren zu beteiligen sind und welche Anforderungen an die Antragsunterlagen gestellt werden, damit das Verfahren reibungslos und schnell abgewickelt werden kann.
Dokumentation des Verfahrensablaufes
Der Verfahrensablauf wird für jedes Genehmigungsverfahren in einer Verfahrensakte spätestens zum Zeitpunkt des Antragseingangs dokumentiert. In dieser behördeninternen Akte werden alle wesentlichen Stationen des Genehmigungsverfahrens eingetragen, so dass der Antragsteller zu jeder Zeit eine Auskunft über den Stand seines Verfahrens erhalten kann.
Downloads
- Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Größe: [650 KB] - Erläuterungen zum Ausfüllen der Antragsformulare
Neugenehmigung nach §4 und Änderungsgenehmigung nach §16 BImSchG
Größe: [61 KB] - Anzeige einer Änderung
der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach §15 BImSchG
Größe: [48 KB] - Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
zur Errichtung und zum Betrieb (§§3, 6 BImSchG) oder zur Änderung von Anlagen (§16 BImSchG)
Größe: [439 KB] - Inhaltsverzeichnis
zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen im Sinne von §4 BImSchG
Größe: [37 KB] - Merkblatt zur Beantragung von Nachtarbeitsgenehmigungen
nach §9 Abs.2 UmSchG und Ausnahmegenehmigungen nach §7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)
Größe: [174 KB] - Antrag auf Zulassung (Nachtarbeit)
einer Ausnahme gemäß §9 Landes-Immissionsschutzgesetz oder einer Ausnahme gemäß §7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Größe: [184 KB] - Mitteilung zur Betriebsorganisation
nach §52a des BImSchG
Größe: [131 KB] - Mitteilung zur Betriebsorganisation
nach §52a des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Größe: [36 KB] - Anzeige über beabsichtige Betriebseinstellung
gemäß §15 Absatz 3 des BImSchG
Größe: [58 KB] - Anzeige einer Anlage
nach §5 Absatz 2 der 31. BImSchV
Größe: [94 KB] - Verbindliche Erklärung zum Vereinfachten Nachweis
nach Anhang IV C der 31. BImSchV
Größe: [96 KB] - Öffentlich-Rechtlicher Vertrag
Größe: [26 KB] - Vorprüfung gemäß §3 UVPG
Größe: [47 KB] - Lärmimmissionsrichtwerte
Größe: [22 KB]
