Lebensmittelüberwachung
gemäß Artikel 18 der o.g. Verordnung hat jeder, der Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder Futtermittel in den Verkehr bringt, ab dem 01.01.05 zu gewährleisten, dass der Warenstrom in und aus seinem Betrieb rückzuverfolgen ist, bis er zum Endverbraucher gelangt. Dies ist sinnvoll und notwendig, um den Verbraucher vor Gefahren durch Lebensmittel zu schützen, die den Anforderungen an ihre notwendige Sicherheit nicht entsprechen.
Für den Fall, dass ein Lebensmittelunternehmer die Gefahr eines Lebensmittels, das der erforderlichen Sicherheit nicht entspricht, erkannt hat, muss er u. a. darüber gemäß Art. 19 der o.g. Verordnung die zuständige Behörde unterrichten. Ihr zuständiges Amt ist das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1 in 50126 Bergheim.
Die aktuellen Telefonnummern des Amtes sind:
normale Dienstzeit: 02271 / 8339 – 01 / -00 / -25 / -11
außerhalb der Dienstzeit und am Wochenende: 02237 / 92405 (Kreisleitstelle)
