Erläuterungen zur Angabe von Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) auf Lebensmitteln
- Hat das Lebensmittel eine Haltbarkeit unter drei Monaten kann die Jahresangabe entfallen.
- Ist die Haltbarkeit länger als drei Monate, kann die Angabe des Tages entfallen.
- Bei Lebensmitteln, die länger als 18 Monate haltbar sind, braucht nur das Jahr angegeben zu werden.
Bestimmte Lebensmittel in Fertigpackungen sind generell von der Pflicht zur Angabe des MHD befreit. Dies sind z.B. ungeschältes Obst und Gemüse, Eis in Portionspackungen, Zucker, Salz, Kaugummi, bestimmte alkoholhaltige Getränke und Backwaren, die normalerweise innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden.
Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln muss statt des MHD ein Verbrauchsdatum mit dem Wortlaut "verbrauchen bis.." angegeben werden. Bei der losen Abgabe von Lebensmitteln in der Bedienungstheke gelten diese Kennzeichnungsvorschriften nicht. Bei einigen Lebensmitteln, wie z. B. Eier und Fleisch, gelten – ob lose oder verpackt - zusätzlich noch Spezialvorschriften zur Kennzeichnung der Ware.
Häufig werden Angaben zum MHD oder dem Verbrauchsdatum mit Hinweisen zur angemessenen Aufbewahrung verknüpft.
Wichtig ist es, zu wissen, dass das MHD keine Aussage über den tatsächlichen Zeitpunkt macht, ab dem ein Lebensmittel nicht mehr verzehrfähig ist. Das MHD ist lediglich das Datum, bis zu dem der Hersteller gewährleistet, dass sein Produkt alle für dieses Lebensmittel spezifischen Eigenschaften, natürlich bei ordnungsgemäßem Umgang, behält.
Nach Ablauf des MHD geht diese Verantwortung auf denjenigen über, der das Lebensmittel dann noch in den Verkehr bringt. Der Händler oder Gastwirt muss sich dann zu seiner eigenen Sicherheit davon überzeugen, dass das Produkt tatsächlich noch beanstandungsfrei ist. Eine besondere Kennzeichnung oder ein Preisnachlass ist nicht vorgeschrieben, weil das Gesetz davon ausgeht, dass der Kunde das Etikett beim Kauf liest. Die Verkaufsweise ist insofern dem Händler freigestellt.
