Die neuen Kennzeichnungsregeln für Eier
Die Angabe der Haltungsform der Legehennen ist Pflicht. Verpackte Eier aus Käfighaltung müssen auf der Verpackung den Wortlaut »Eier aus Käfighaltung« tragen. Jedes Ei der Güteklasse A muss mit dem Erzeugercode gestempelt sein. (Eier der neuen Güteklasse B oder »Eier zweiter Qualität oder deklassiert« sind nur für die industrielle Nutzung bestimmt und gelangen nicht in den Einzelhandel.)
Die Eier müssen entweder direkt im Legebetrieb oder spätestens in der ersten Packstelle gestempelt werden. Bereits seit 2002 sind als Haltungsformen nur noch die Begriffe Freilandhaltung, Bodenhaltung und Käfighaltung sowie ökologische Erzeugung zugelassen.
Eier aus ökologischer Erzeugung müssen entsprechend der EG-Ökoverordnung erzeugt sein und auf der Verpackung zusätzlich zum Erzeugercode die Codenummer oder den Namen der Öko-Kontrollstelle tragen. Im Lose-Verkauf sind die Angaben auf einem Schild auf oder neben der Ware oder einem Begleitzettel anzugeben.
Diese Regeln gelten nicht für gekochte und gefärbte Eier.
Ausnahmen: Lediglich Eier, die vom Erzeuger direkt auf der Hofstelle, auf einem öffentlichen Markt oder an der Haustür unverpackt abgegeben werden, brauchen keinen Stempel zu tragen. Die Ausnahme der Direktvermarkter auf öffentlichen Märkten gilt nur bis zum 30. Juni 2005. Danach müssen auch diese Eier gestempelt sein.
(Quelle: Verbraucherschutzministerium)
