Informationen zum Landeshundegesetz
Wichtige Punkte in Kurzform
§ 2 Anleinpflicht
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Für alle Hunde (Ausnahme: Ausgewiesene Hundeauslaufflächen)
§ 3 Gefährliche Hunde:
American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
sowie individuell gefährlich gewordene Hunde.
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Haltung genehmigungspflichtig
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Sachkundenachweis und Verhaltensprüfung durch Amtsveterinär
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Haftpflicht
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Führungszeugnis
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Kennzeichnung durch Mikrochip
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Maulkorb ab dem 6. Lebensmonat
§ 10 Hunde bestimmter Rassen:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espagniol, Mastino Neapolitano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu.
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Haltung genehmigungspflichtig (außer § 4 Abs. 2)
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Sachkundenachweis und Verhaltenstest durch zugelassene Tierärzte und Hundevereine
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Haftpflicht
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Kennzeichnung durch Mikrochip
§ 11 Große Hunde (gemeint sind 20/40 Hunde)
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Sachkundenachweis durch einen autorisierten Tierarzt
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Haftpflicht
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Kennzeichnung durch Mikrochip
Das Landeshundegesetz sowie der Fragebogen zum Landeshundegesetz können Sie als pdf Datei herunterladen.
Kontakt:
Dr. Marion Busch
Tierärztin
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon: 02271/83-3930
Der Sachkundenachweis kann im Veterinäramt
Dienstag und Freitag 8:30 - 9:30 Uhr und
Donnerstag 14-16:00 Uhr abgelegt werden.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der Verhaltenstest ist nur nach Anmeldung möglich. Kontakt siehe oben.
