Mensch und Tier - Wesenstest bei Hunden


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Wesenstest bei Hunden

Die Verhaltensprüfung befreit von der Leinen- und Maulkorbpflicht bei bestimmten Hunderassen.

Gebühren

Die Prüfungsgebühr und das Ausstellen der Bescheinigung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung beträgt 50,00 Euro.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Vorraussetzung für eine Zulassung zu einer Verhaltensprüfung ist ein bestandener Nachweis zur Sachkunde.

Die Verhaltensprüfung beinhaltet:

  • Überprüfung des Gehorsams des Hundes.
  • Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung. (Jogger, Radler), die auch in engem räumlichen Kontakt zum Hund treten.
  • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (Aufspannen eines Schirmes, Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen).
  • Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit unerwarteten Geräuschen (Fahrradklingel, Geschrei)
  • Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit.
  • Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden.
  • Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden.

Die Verhaltensprüfung muss, je nach Hunderasse,

  • durch anerkannte Sachverständige oder
  • durch das Veterinäramt

durchgeführt werden.

Die Verhaltensprüfung für "gefährliche Hunde" muss durch das Veterinäramt durchgeführt werden.

Bei Hunden bestimmter Rassen kann der Wesenstest durch anerkannte Sachverständige oder durch das Veterinäramt durchgeführt werden. Die Liste der anerkannten Sachverständigen kann beim LANUV eingesehen oder beim Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung erfragt werden.

Die Verhaltensprüfung wird in monatlichen Abständen durchgeführt. Termine können telefonisch erfragt werden.

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Anmeldebogen
  • evt. Fragen zur Sachkunde

Besonderheiten

Eine Verhaltensprüfung bei großen Hunden (20/40 Hunden) ist nicht erforderlich.

Rechtliche Grundlagen

FAQ

Welche Hunderassen sind betroffen?

Liste der "gefährlichen" Hunde:
  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier bzw.
  • Kreuzungen aus diesen Rassen
  • Ein Hund, dessen Gefährlichkeit im Einzelfall nachgewiesen wurde
Liste "bestimmter" Hunderassen:

Darüber hinaus gilt die Sachkundepflicht für Hunde bestimmter Rassen.

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastino Espagniol
  • Mastino napolitano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu bzw.
  • Kreuzungen aus diesen Rassen

Zuständigkeitsregelungen

  • Frau Dr. Busch
    Tel.: 02271/83-3930
    Fax.: 02271/83-2340

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren