Mensch und Tier - Zulassung von Betrieben


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Zulassung von Betrieben

die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen oder bearbeiten, gemäß VO EG 852/2004

Alle Betriebe, die selbst schlachten oder Lebensmittel produzieren oder bearbeiten und zu mindestens einem Drittel an andere Betriebe abgeben, unterliegen der Zulassungspflicht und dürfen die genannten Tätigkeiten ohne Zulassung nach dem 31.12.2009 nicht mehr ausführen.

Sie werden gebeten sich mit dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz in Verbindung zu setzen, damit entsprechende Beratungen rechtzeitig erfolgen können. Die jeweils zuständigen Tierärzte erreichen Sie unter 02271/83-3901.

Alle erforderlichen Formulare für den Zulassungsantrag können Sie herunterladen.