Verbraucherschutz
Haben Sie Probleme mit einem Lebensmittel ? Haben Sie etwas Verdorbenes oder falsch gekennzeichnete Produkte gekauft oder gegessen ? Haben Sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben festgestellt ?
Wir nehmen Beschwerdeproben an und entnehmen im Geschäft Vergleichsproben, damit ggf. die Ursache für Ihre Beschwerde möglichst rasch behoben werden kann. Natürlich führen wir auch Verdachtskontrollen in Lebensmittelbetrieben aufgrund von fundierten Hinweisen durch. Die amtliche Lebensmittelüberwachung
- wird von Tierärzten und Lebensmittelkontrolleuren durchgeführt, dabei gibt es eine Zuständigkeitsregelung für alle Städte und Gemeinden im Kreis, so dass für jeden Ort zwei feste Ansprechpartner zur Verfügung stehen
- wird vom Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Krefeld und vom Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamt Aachen unterstützt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Beschwerdeproben nur in begründeten Ausnahmefällen bei Ihnen abholen können. Entsprechende Produkte, die untersucht werden sollen, müssen deshalb in das Kreishaus nach Bergheim gebracht werden. In den meisten Fällen genügt es auch, wenn nur telefonisch oder per Fax die Kennzeichnungselemente des Lebensmittels, Kaufdatum, Name und Ort des Lebensmittelgeschäftes übermittelt werden, damit weitere Maßnahmen eingeleitet werden können.
Manchmal kommt es vor , dass Sie den jeweils zuständigen Tierarzt oder Lebensmittelkontrolleur nicht gleich erreichen, denn ein grosser Teil unserer Arbeit wird im Aussendienst versehen. Ihr Anliegen wird aber auf jeden Fall aufgenommen und so schnell wie möglich weitergeleitet. In der Regel können Sie schon am gleichen Tag mit einem Rückruf rechnen.
Wir beraten Sie auch! Wenn Sie einen Lebensmittelbetrieb planen, bauen oder umbauen wollen, können Sie auch in dieser Phase schon Kontakt mit uns aufnehmen. Oft lassen sich durch solche Vorgespräche viele spätere Beanstandungen vermeiden. Unabhängig von einer vorangegangene Kontaktaufnahme werden der Lebensmittelüberwachung alle Gewerbean/-abmeldungen über die Ordnungsämter mitgeteilt.
