Tierschutz
Tiere werden aus wirtschaftlichen Gründen oder als Hobbytiere gehalten. Nicht selten dienen sie Menschen als Sozialpartner. Dennoch müssen die Tierärzte des Veterinäramtes oft Tierhaltungen auf ihre artgerechten Haltungsbedingungen hin überprüfen und manchmal beanstanden.
Die Überprüfungen von privaten Tierhaltungen machen einen großen Teil der Tierschutzarbeit im Veterinäramt aus. Weiterhin besteht eine regelmäßige Überwachungspflicht für gewerbliche Tierhaltungen (z.B. Zoogeschäfte, Reitvereine, Tierpensionen, Zirkusse etc.) Auch die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere wird regelmäßig kontrolliert. Bevor man gewerblich Tiere hält oder züchtet, braucht man eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz.
Den können Sie hier herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und an das Veterinäramt per Post versenden . Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Haltungsbedingungen, die Zuverlässigkeit und die Sachkunde der antragstellenden Person überprüft worden ist. In der Regel erfährt das Veterinäramt von Missständen bei privaten Tierhaltungen durch Bürger, die sich dem Tierschutz verpflichtet fühlen. Bei diesen Angaben ist es wichtig, dass sie möglichst konkret sind, und dass das Wann, Wie und Wo der mutmaßlichen Verstöße eindeutig ist. Zeugen und Beweismaterial wie Fotos können den Ermittlungen dienlich sein. Seriösen Beschwerden wird immer nachgegangen.
Zum Schutz des Beschwerdeführers bleibt dessen Name in der Regel ungenannt. Sind Sie der Ansicht, dass irgendwelchen Tieren durch amtliches Handeln geholfen werden kann oder muss, wenden Sie sich bitte an das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Telefon: 02271/83-3901 Telefax: 02271/83-2340
