Reiseverkehr mit Heimtieren (Hund, Katzen und Frettchen)
Diese neuen EU-Heimtierausweise werden von niedergelassenen Tierärzten ausgestellt. Der Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss durch Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein.
Im Gegenzug entfallen dann die früher vielfach erforderlichen, amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigungen in den allermeisten Fällen.
Nur einige wenige EU-Mitgliedsstaaten (Irland, Vereinigtes Königreich, Schweden) dürfen bis auf weiteres zusätzliche Anforderungen an die Einreise mit Haustieren stellen. Hierüber können Sie sich bei Ihrem Haustierarzt oder dem Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises informieren.
Mit der Neuregelung zum 1. Oktober sind auch die Vorschriften für die Mitnahme von Tieren aus Drittländern, wie zum Beispiel der Türkei oder Marokko, verschärft worden.
Bei der Einreise in die Europäische Union müssen die Tiere nicht nur tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein, sondern es muss auch ein "Tollwuttiter", ein durch eine Blutuntersuchung bestätigter Impfschutz, nachgewiesen werden.
Dieser Tollwuttiter kann erst bestimmt werden, wenn das Tier mindestens drei Monate alt ist, die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage zurückliegt und der Zeitpunkt der Blutentnahme spätestens drei Monate vor Reiseantritt erfolgt. Das bedeutet: die Tiere können erst im Alter von sieben Monaten mitgeführt werden.
Besondere Bedeutung erlangen diese Vorschriften im Fall von "heimreisenden Tieren", die aus Deutschland oder anderen EU-Ländern mit in den Urlaub außerhalb der Europäischen Union genommen worden sind. Hier besteht die Möglichkeit, die Bestimmung des Tollwuttiters bereits vor dem Urlaub beim Haustierarzt durchführen zu lassen und sich das Ergebnis im Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Dies stellt eine für Mensch und Tier problemlose, zügige Wiedereinreise in die Europäische Union sicher. Da diese Untersuchung jedoch einige Tage dauert, ist es unbedingt erforderlich, sich schon einige Wochen vor dem Urlaub mit dem Haustierarzt in Verbindung zu setzen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung gern zur Verfügung.
