Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und Vogelschutzgebiete
Europäische Naturschutzpolitik
Mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) haben sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, im zusammenwachsenden Europa einen gemeinsamen Beitrag zur Sicherung des europäischen Naturerbes zu leisten. Diese Richtlinien sind das wesentliche Instrument einer europäischen Natur- und Umweltschutzpolitik.Die Richtlinie der Europäischen Union zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie - hat das Ziel, die biologische Vielfalt langfristig zu sichern und das europäische Naturerbe zu erhalten. Dazu soll ein Netz von Schutzgebieten, das sogenannte Gebietsnetz "Natura2000" geschaffen werden. Hierzu zählen neben den Flora-Fauna-Habitat-Gebieten auch Vogelschutzgebiete gemäß der Vogelschutz-Richtlinie. Das Schutzziel der Richtlinien erstreckt sich auf bestimmte Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume, die in den Richtlinien aufgeführt sind.
Gebietsnetz "Natura 2000"
Ein Netz von Schutzgebieten - das so genannte Gebietsnetz „Natura 2000" - ist die Realisierung der Vision eines Biotopverbundes aus bedeutenden Schutzgebieten europaweit gefährdeter natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen. Diese Lebensräume, Tiere und Pflanzen sind Bestandteil grenzüberschreitender, europäischer Landschaftsräume mit einer einzigartigen biologischen Vielfalt. Ihr Schutz und ihre Erhaltung können nur erfolgreich sein, wenn über die politischen Grenzen hinaus gehandelt wird.Biologische Vielfalt
Allein mit dem Schutz isolierter, unvernetzter Gebiete besteht die Gefahr, dass die biologische Vielfalt auf Dauer verloren geht. Viele Tier- und Pflanzenarten sind nicht nur vom intakten Zustand einzelner Lebensräume abhängig. Sie brauchen zu ihrem Überleben eine Vielzahl solcher Gebiete, die zudem so beieinander liegen, dass sie durch linienförmige Landschaftselemente wie Fließgewässer, Hecken, Böschungen, Wegeraine, Waldsäume u.ä. verbunden sind. Hierdurch wird der notwendige Genaustausch zwischen den verschiedenen Populationen der einzelnen Arten ermöglicht.
Schutz bestimmter Lebensräume, Tiere und Pflanzen
Die FFH-Richtlinie umfasst 200 natürliche oder naturnahe Lebensräume, deren natürliches Verbreitungsgebiet in Europa stark zurückgegangen oder klein ist. Sie sollen in ein europäisches Schutzgebietssystem eingebracht werden. Hinzu kommt der Schutz der Lebensräume von rund 200 Tierarten und mehr als 500 Pflanzenarten, die in Europa bedroht sind. Für vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie gefährdete Lebensräume gelten Schutzmaßnahmen als besonders dringlich.Von den ca. 200 Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse kommen annähernd 100 in Deutschland vor, davon 50 in Nordrhein-Westfalen. Dazu zählen z.B. Trocken- und Feuchtheiden, Salzwiesen im Binnenland, Moore, natürliche Gewässer, Hainsimsen-, Waldmeister- und Orchideenbuchenwälder, Moor- und Schluchtwälder, Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder, Erlen-Eschenwälder und Auenwälder. Von den zu schützenden Lebensräumen der Tiere und Pflanzen sind dies z.B. Hamster, Laubfrosch, Mauereidechse, Moorfrosch, Schlingnatter, Wildkatze, Zauneidechse, Gelbbauchunke, Hirschkäfer, Kammmolch, Frauenschuh, Froschkraut oder Grünes Besenmoos.
Flora-Fauna-Habitat-Gebiete im Rhein-Erft-Kreis
Im Rhein-Erft-Kreis sind acht Gebiete als Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-Richtlinie ausgewiesen worden, und zwar fünf Waldgebiete und drei Gewässer. Bei den Waldgebieten handelt es sich um Auenwälder, Stieleichen-Hainbuchenwälder, Waldmeister-Buchenwälder, Hainsimsen-Buchenwälder und Eichenwälder. Die Gewässer sind nährstoffärmere, kalkhaltige Stillgewässer mit Characeenrasen (Armleuchteralgen), die in Nordrhein-Westfalen als stark gefährdet gelten. Hinzu kommt, dass die Gewässer eine große Bedeutung haben als Lebensraum für zahlreiche durchziehende und zum Teil brütende Wasservögel sowie andere Wassertiere.
Die FFH-Gebiete wurden von den Bundesländern ausgewählt, über die Bundesregierung an die EU weitergeleitet und mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU am 7. Dezember 2004 rechtskräftig.Die FFH-Gebiete sind entsprechend der Bestimmungen der FFH-Richtlinie als Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen festgesetzt worden. In Naturschutzgebieten (höchster Schutzstatus) sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile führen können. Vogelschutzgebiete gemäß Vogelschutz-Richtlinie wurden im Rhein-Erft-Kreis nicht ausgewiesen.
| Lebensräume nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie | Arten nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutz-Richtlinie |
|---|---|
| 1. Wald Steinheide, Dickbusch und Lörsfelder Busch Stieleichen-Hainbuchenwald |
Gelbbauchunke, Wespenbussard, Mittelspecht |
| 2. Kerpener Broich und Parrig Stieleichen-Hainbuchenwald Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen |
Mittelspecht, Nachtigall, Pirol, Rohrweihe, Schwarzmilan, Teichrohrsänger, Schwarzkehlchen, Eisvogel, Schwarzspecht, Raubwürger, Neuntöter, Wasserralle |
| 3. Königsdorfer Forst Waldmeister-Buchenwald Hainsimsen-Buchenwald Stieleichen-Hainbuchenwald alte bodensaure Eichenwälder natürliche eutrophe Seen und Altarme |
Mittelspecht, Grauspecht, Schwarzspecht, Nachtigall, Wespenbussard |
| 4. Altwald Ville Waldmeister-Buchenwald Stieleichen-Hainbuchenwald |
Schwarzspecht |
| 5. Villewälder bei Bornheim Hainsimsen-Buchenwald Waldmeister-Buchenwald Stieleichen-Hainbuchenwald alte bodensaure Eichenwälder |
Schwarzspecht, Haar-Klauenmoos |
| 6. Waldseenbereich Theresia nährstoffärmere (oligo- bis mesotrophe) kalkhaltige Stillgewässer |
Characeen-Rasen (Armleuchteralgen) |
| 7. Heider Bergsee und Schluchtsee in der Ville-Seenkette nährstoffärmere (oligo- bis mesotrophe) kalkhaltige Stillgewässer |
Characeen-Rasen (Armleuchteralgen) |
| 8. Ober-, Mittel- und Untersee in der Ville-Seenkette nährstoffärmere (oligo- bis mesotrophe) kalkhaltige Stillgewässer |
Characeen-Rasen (Armleuchteralgen) |
