Der Landschaftsplan - Landschaftspläne 1 bis 8 des Rhein-Erft-Kreises


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Landschaftspläne 1 bis 8 des Rhein-Erft-Kreises

Der Landschaftsplan nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landschaftsgesetz NRW ist ein Planungs- und Handlungsinstrument für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Landschaft im baulichen Außenbereich. Der Landschaftsplan besteht aus einer Karte und einem Textteil.

Er enthält Entwicklungsziele für die Landschaft, die Festsetzung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen, die Zweckbestimmungen für Brachflächen, forstliche Festsetzungen sowie Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen.

Die Entwicklungs- und Festsetzungskarten der Landschaftspläne 1 bis 8 des Rhein-Erft-Kreises sowie die textlichen Festsetzungen und Erläuterungen hierzu können als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Zur Einsicht der Kartendarstellung des jeweiligen Landschaftsplanes müssen Sie direkt in die abgebildete Karte auf das jeweilige Gebiet klicken. Die Einsicht des Textteils können Sie sich über die nachfolgende Tabelle herunterladen.

Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit der Landschaftspläne 1 bis 8

Die Inhalte der Landschaftspläne 1 bis 8 sind auf der Grundlage des rechtskräftigen Landschaftsplanes digitalisiert worden, in der digitalisierten Form aber nicht rechtsverbindlich. Der rechtsverbindliche Landschaftsplan kann beim Amt für Kreisplanung und Naturschutz eingesehen werden.

Kartendarstellung der Landschaftspläne

Kartendarstellung Landschaftspläne

Textdarstellung der Landschaftspläne (LP)

LP-Nummer Bezeichnung
LP 1 Tagebaurekultivierung Nord
LP 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe
LP 3 Bürgewalder
LP 4 Zülpicher Börde
LP 5 Erfttal Süd
LP 6 Rekultivierte Ville
LP 7 Rommerskirchener Lössplatte
LP 8 Rheinterrassen

 

Einstweilige Sicherstellung von Flächen

Teile von Natur und Landschaft, deren Schutz im Landschaftsplan beabsichtigt ist, können gemäß Landschaftsgesetz NRW als Naturschutzgebiet oder geschützter Landschaftsbestandteil einstweilig sichergestellt werden. Diese einstweilig sichergestellte Fläche wird dann nachfolgend im Landschaftsplan durch ein Änderungsverfahren endgültig als Naturschutzgebiet oder geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt.

Im Plangebiet des Landschaftsplanes 1 "Tagebaurekultivierung Nord" gibt es folgende einstweilige Sicherstellung:

Im Plangebiet des Landschaftsplanes 5 "Erfttal Süd" gibt es folgende einstweilige Sicherstellung: