Der Landschaftsplan
Der Landschaftsplan ist ein Fachplan, der Ziele und Maßnahmen festlegt, die zum Schutz, zur Pflege und zur zukünftigen Entwicklung der Landschaft notwendig sind. Dazu gehören insbesondere die Festsetzung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen oder geschützten Landschaftsbestandteilen mit entsprechend notwendigen Ge- und Verbotsvorschriften sowie Pflanz-, Pflege- und Biotopentwicklungsmaßnahmen für die Landschaft.
Artikel und Themen
Landschaftspläne 1 bis 8 des Rhein-Erft-Kreises
Der Landschaftsplan nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landschaftsgesetz NRW ist ein Planungs- und Handlungsinstrument für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Landschaft im baulichen Außenbereich. Der Landschaftsplan besteht aus einer Karte und einem Textteil.
Grundlage, Inhalt und Verfahren
Rechtliche Grundlage für den Landschaftsplan ist das "Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft" oder kurz, das Landschaftsgesetz. Mit dem Landschaftsgesetz hat das Land Nordrhein-Westfalen den Landschaftsplan als das zentrale Instrument des Naturschutzes eingeführt.
Schutzgebiete in Natur und Landschaft
Eine nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen lässt sich nur erreichen, wenn die Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden.
Wirkung der Schutzausweisung und Verbotsbestimmungen für Schutzgebiete
Der Landschaftsplan setzt für die Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile Verbote fest.
Naturschutzgebiete im Rhein-Erft-Kreis
Die Naturschutzgebiete im Rhein-Erft-Kreis unterteilt in Kommunen.
