Biotopschutz - Schutz des Graureihers


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Schutz des Graureihers

In den 50er und 60er Jahren stand der Graureiher fast am Rande des Aussterbens. Die Hauptursache für die Gefährdung des Graureihers war deren Abschuss zur Förderung der Fischereierträge.

Weitere Ursachen waren der Rückgang des Futterangebotes durch Flußbegradigungen, Beseitigung von Feuchtgebieten und Verschmutzung der Gewässer, Fällen von Horstbäumen und Störungen während der Brutzeit durch Besucher. 1974 wurde im Landesjagdgesetz die ganzjährige Jagdverschonung des Graureihers erlassen. Weiterhin wurde im Landesforstgesetz das Sicherstellen der Horstbäume erwirkt.

Durch diese Maßnahmen ist der Graureiherbestand seit 1974 stetig gestiegen. 1974 gab es im Rheinland noch 4 Kolonien mit 67 Brutpaaren, 1990 konnten bereits 15 Kolonien mit 710 Brutpaaren gezählt werden.

Der Graureiher nistet vor allem kolonieweise auf hohen Bäumen in Au- und Hangwäldern. Entscheidend ist der freie Anflug zum Horst. Jagdgebiete sind Gewässer aller Art mit seichten Uferzonen und Feuchtwiesen. Der Graureiher ernährt sich vorwiegend von Fischen, weiterhin von Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, Insekten, Krebstieren und Würmern.

Die Zunahme des Graureiherbestandes im Rhein-Erft-Kreis seit 1974 ist auf das Abschussverbot und auf das ausreichende Nahrungsangebot in den Wasserflächen der rekultivierten Braunkohlengebiete und im Naturschutzgebiet Kerpener Bruch zurückzuführen.

Der Graureiher muss aber nach wie vor zu den potentiell gefährdeten Arten gezählt werden, da Brutplätze und Nahrungsangebot nur einen eingeschränkten Bestand zulassen. Ein Überhandnehmen und damit größere Schäden für die Fischerei sind nicht zu befürchten.