Biotopschutz - Lebensraum Hecke


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Lebensraum Hecke

Im Zusammenhang mit Flurbereinigungsmaßnahmen wurden viele Hecken beseitigt.

Dabei blieben die positiven Auswirkungen von Hecken unberücksichtigt:

  • sie verringern Erosionsschäden
  • sie dienen als Windschutz
  • sie wirken als Luftschadstofffilter
  • sie verringern den Oberflächenabfluß und fördern somit die Versickerung

In den letzten Jahren wird bei Flurbereinigungsmaßnahmen der Arten- und Biotopschutz besonders berücksichtigt. Beseitigte Hecken werden durch Neuanpflanzungen an anderer Stelle ersetzt. Durch zusätzliche Anpflanzungen von Hecken und anderen Kleinbiotopen wird das übergeordnete Ziel einer engmaschigen Vernetzung von Biotopen angestrebt.

In einer naturnahen Hecke findet man hohe Bäume sowie eine Vielzahl verschiedener Straucharten und eine ausgeprägte Krautschicht am Boden; diese Vegetationszusammensetzung bietet einer großen Vielzahl von Tieren einen Lebensraum.

Vom 1. März bis zum 31. September dürfen nach §39 BNatSchG keine Hecken, Gebüsche, Röhricht- und Schilfbestände geschnitten, gerodet oder gar zerstört werden.

Sogenannte Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs eines Jahres umfassen, sind im Frühjahr und Sommer in Kleingärten und auf Privatgrundstücken erlaubt.