Jagd und Fischerei - Zulassung zur Jägerprüfung - Nachprüfung


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Zulassung zur Jägerprüfung - Nachprüfung

Personen, die die Schießprüfung und/oder den mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung nicht bestanden haben, können einmalig an einer Nachprüfung teilnehmen. Die Bewerberin/der Bewerber wird nur in dem Prüfungsteil geprüft, den sie oder er nicht bestanden hat.

  • mindestens Bestehen des schriftlichen Teils der Jägerprüfung

Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung wird rechtzeitig vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben. Personen, die zur Prüfung nicht zugelassen werden, erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, bzw. bei Nichtbestehen einen schriftlichen Bescheid.

Für ein persönliches Beratungsgespräch steht Ihnen eine Online-Terminreservierung zur Verfügung

Gebühren

  • Zulassungsgebühr: 30,00
  • Prüfungsgebühr: 80,00 je Prüfungsteil

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Die Prüfung besteht aus einer Schießprüfung und/oder einem mündlich-praktischen Teil und findet vor einem fünfköpfigen Prüfungsausschuss statt.

Im mündlich-praktischen Teil werden Fragen aus folgenden Sachgebieten gestellt:

  • Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
  • Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
  • Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen
  • Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Natur- und Landschaftspflegerechts

Die Schießprüfung besteht aus dem Büchsenschießen und aus dem Flintenschießen.

Die Nachprüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchgeführt werden.

Der Antrag auf Zulassung zur Nachprüfung ist spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen. Dem Antrag sind die o.g. Unterlagen beizufügen.

Der Prüfungstermin wird zusammen mit dem Termin für die Jägerprüfung im Amtsblatt des REK bekannt gemacht.

Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr

Zuständigkeitsregelungen

Die Jägerprüfung ist in Nordrhein-Westfalen bei der Unteren Jagdbehörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  • Frau Schlachter
    Tel.: 02271/83-3285
    Fax: 02271/83-2340
  • Frau Vetter
    Tel.: 02271/83-3286
    Fax: 02271/83-2340

zuständige Stellen, Formulare und Links