Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen
D115 spezifische Werte
Grundsätzlich muss jeder, der die Jagd ausüben möchte, u.a. Inhaber eines Jagdscheines sein. Der Jagdschein wird für ein, zwei oder drei Jagdjahre erteilt. Außerdem können Sie einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage beantragen.
- Nachweis über das Bestehen einer Jägerprüfung
- Zuverlässigkeit und körperliche Eignung
- ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
Hinweis: Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagschein erteilt werden. Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Beleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
Sollten Sie erstmals die Erteilung eines Jagdscheins beantragen, wird die persönliche Vorsprache bei der Unteren Jagdbehörde empfohlen. Nach Überprüfung der o.g. Voraussetzungen wird der Jagdschein zugesandt.
Die Verlängerung können Sie persönlich oder auf dem Postweg beantragen. Hierzu müssen Sie die o.g. Unterlagen zusammen mit Ihrem Jagdschein vorlegen bzw. übersenden.Sofern die Unterlagen vollständig sind, wird Ihnen der verlängerte Jagdschein direkt ausgehändigt bzw. umgehend per Einwurf-Einschreiben zugeschickt.
Gebühren
Jagdschein
Gültgigkeit ein Jahr: 80,00 €, zwei Jahre 140,00 € und drei Jahre 200,00 €.
Falknerjagdscheine und Jugendjagdscheine
jeweils 42,50 €, 75,00 € oder 102,50 €, jeweils für 1, 2 oder 3 Jahre.
Alle Gebühren gelten sowohl für die Erteilung und Verlängerung. Besondere Umstände beim Wechsel Jugendalter/Erwachsenenalter werden individuell berechnet.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Der Jagdschein kann nur für den Zeitraum ausgestellt werden, für den Sie eine Versicherung abgeschlossen haben.
Die Bestätigung über die Jagdhaftpflichtversicherung muss sowohl die Deckungssummen (mindestens 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden) als auch den Versicherungszeitraum ausweisen.
Die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes abgeschlossen werden.
Unterlagen
- Jägerprüfungszeugnis (nur bei erstmaliger Beantragung bzw. Umzug in den Rhein-Erft-Kreis)
- Personalausweis
- Versicherungsbestätigung
- Lichtbild (bei erstmaliger Erteilung und/oder sofern im derzeit verwendeten Jagdschein keine Felder zur Verlängerung frei sind)
- Jagdschein
- Verlängerungsantrag
Zuständigkeitsregelungen
- Frau Schlachter
Tel.: 02271/83-3285
Fax: 02271/83-2340 - Frau Vetter
Tel.: 02271/83-3286
Fax: 02271/83-2340
zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Verlängerungsantrag Jagdschein
Größe: [150 KB]
