Reduzierung erhöhter Schwarzwildbestände und Bekämpfung der Schweinepest
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. haben im Rahmen der Bekämpfung der klassischen Schweinepest eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortung für die Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände geschlossen.
Zur Kontrolle der Zielsetzung der hierin getroffenen Maßnahmen ist die Untere Jagdbehörde aufgefordert, der Oberen Jagdbehörde einen monatlichen Bericht zur Schwarzwildstrecke vorzulegen.
Diesbezüglich ist die Untere Jagdbehörde des Rhein-Erft-Kreises auf die Mithilfe der Revierinhaber angewiesen. Die erforderlichen Angaben zur Schwarzwildstrecke können mittels Vordruck an die Untere Jagdbehörde weitergeleitet werden.
Die Jagdausübungsberechtigten sind zur monatlichen Meldung der Schwarzwildstrecke verpflichtet, sofern die Untere Jagdbehörde den Jagdbezirk nicht von der regelmäßigen Meldung befreit hat, weil dort kein Schwarzwild vorkommt.
