Jagd und Fischerei - die ältesten Triebe des Menschen
Die Jagd und die Fischerei sind als dauerhafte, naturerhaltende Nutzung unter Beachtung der Landeskultur, des Natur- und Artenschutzes sowie des Tierschutzes zu betreiben.
Die Ausübung von Jagd durch den Jäger und der Fischerei durch den Angler ist nicht nur dort gerechtfertigt, wo sie biologisch notwendig ist, sondern auch da möglich, wo sie ohne Schaden für Tier, Natur und Kultur betrieben wird. Um dies zu gewährleisten, hält die Kreisverwaltung die notwendigen Prüfungen für den Jäger und Fischer ab. Dadurch wird sichergestellt, dass nur solche Personen Jagd und Fischerei ausüben, die hierzu die erforderlichen Kenntnisse besitzen.
Hier finden Sie Erläuterungen zur Jägerprüfung und zur Fischerprüfung.
Hier können Sie sich die vollständigen Fragen aus der Jägerprüfungsordnung und der Fischerprüfungsordnung ansehen und ausdrucken.
