Verbraucher- und Umweltschutz


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Was macht der Rhein-Erft-Kreis?

Netze

Unsere Umwelt hat durch viele Fehler in der Vergangenheit und Gegenwart gelitten. Luft, Wasser, Boden, Tiere und Pflanzen werden so stark in Anspruch genommen, daß häufig kaum mehr ein natürliches Gleichgewicht herrscht. Die aktuellen Diskussionen zu den Themen Energieverbrauch, Kohlendioxid oder auch Bodenschutz belegen das breite Interesse innerhalb der Bevölkerung an erforderlichen Veränderungen. Aktuelle Themen, wie BSE und Geflügelpest erfordern ein behördliches Engagement, um Ihre Gesundheit zu schützen.

Aktuelles

Positiver Befund auf Tularämie (Hasen- oder auch Nagerpest genannt) vom 16.11.2011 im Stadtgebiet Kerpen

18.11.11 07:32 Uhr
Bild: Gabriele Planthaber/pixelio.de Heute erhielt das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung den Obduktionsbefund eines Hasens, der am 10.11.2011 zur Untersuchung übergeben wurde.

Artikel und Themen

Kennzeichnung von Eiern im Einzelhandel

Änderung der Vorschriften seit dem 25.7.2011

Liste ausgezeichneter Betriebe

im Rhein-Erft-Kreis, die eine überdurchschnittliche Qualität und Hygiene nachgewiesen haben. (Stand: Februar 2012)

Badeseen

Im Rhein-Erft-Kreis befinden sich fünf zugelassene Badeseen, die nach die Richtlinien der Europäischen Union und der Badegewässerordnung vom Gesundheitsamt überwacht werden. 

Das Rhein-Erft-Kreis-Umwelttelefon: 02271/83-2345

Wir brauchen einen funktionierenden Umweltschutz! Nutzen Sie das Rhein-Erft-Kreis Umwelttelefon.

Energie Spartipp: Die Energiesparlampe

85 % aller Haushalte haben keine einzige Energiesparampe. Würden diese Haushalte sich nur je 3 Energiesparlampen anschaffen, so könnten allabendlich 5 Kernkraftwerke, bzw. 9 Kohlekraftwerke vom Netz gehen.

Erläuterungen zur Angabe von Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) auf Lebensmitteln

Lebensmittel in Fertigpackungen dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn unter anderem das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Packung angegeben ist.

Lebensmittelüberwachung

Havariekonzepte gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 28. Januar 2002