Einbürgerung und Staatsangehörigkeits- angelegenheiten - Visum beantragen


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Visum beantragen

Ausländer (aus Nicht-EU-Staaten) sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig.

Es berechtigt zur Einreise in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Gebühren

  • 60 Euro

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden.

Zur Beantragung eines Visums, das zu einem Daueraufenthalt (Familiennachzug oder zur Arbeitsaufnahme) berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Unterlagen

Zur Beantragung eines Visums bei einer Deutschen Botschaft bzw. beim Generalkonsulat ist je nach Aufenthaltszweck eine Verpflichtungserklärung erforderlich. Diese kann durch den Gastgeber beim Rhein-Erft-Kreis beantragt bzw. abgebenen werden.

Besonderheiten

Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.

FAQ

Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Einreisewillige sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten erkundigen.

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren

Links

  • www.zuwanderung.de
    Umfassende Informationen des Bundesinnenminsteriums zum Thema Zuwanderung und Einbürgerung
  • Auswärtiges Amt
    Information zu den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften/Konsulate)
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
    Umfassende Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu dem Themenkomplex Migration, Asyl, Integration und Rückkehrförderung