Einbürgerung und Staatsangehörigkeits- angelegenheiten - Aufenthaltserlaubnis beantragen/verlängern


Sie sind hier: Startseite > Themenbereich > Sicherheit und Ordnung > Einbürgerung und Staatsangehörigkeits- angelegenheiten > Anliegen/Dienstleistung
Lesehilfen:lineare Seitendarstellung mehrspaltige Seitendarstellung Schriftgrad erhoehen Schriftgrad verkleinern

Aufenthaltserlaubnis beantragen/verlängern

Eine Aufenthaltserlaubnis kann zu verschiedenen Zwecken erteilt werden:

  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Schulbesuch)
  • Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • Aufenthalt aus familiären Gründen (Familiennachzug)
  • Aufenthalt wegen des Rechts auf Wiederkehr oder für ehemalige Deutsche

Zusätzlich beinhaltet die Erlaubis Regelungen zur Erwerbstätigkeit.

Eine Aufenthaltserlaubnis setzt ein gültiges (nationales, für die Bundesrepublik gültiges) Visum voraus.

Dieses muss einem, der oben aufgeführten Zwecke entsprechen.

Gebühren

Je nach Verwaltungsleistung erfolgt eine individuelle Gebührenerhebung.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Aufgrund der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels ist eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Unterlagen

  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate bzw. Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbstständigen
  • Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz
  • Biometrisches Passfoto
  • Mietvertrag/Grundbuchauszug
  • Reisepass

Besonderheiten

Die Aufenthaltserlaubnis kann unter denselben Voraussetzungen wie sie erteilt wird, auch verlängert werden.

Die großen kreisangehörigen Städte Bergheim und Kerpen verfügen über eine eigene Ausländerbehörde und entscheiden in eigener Zuständigkeit.

Für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung bedarf es - mit wenigen Ausnahmen - zusätzlich der behördeninternen Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Diese wird im intern Verfahren eingebunden.

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
  • die einzelnen Voraussetzungen für eine Erteilung sind in den §§ 16 - 38 AufenthG normiert

Zuständigkeitsregelungen

Team 1 - Brühl, Wesseling, Erftstadt, Elsdorf:

  • Frau Smolarek - Teamleiterin
    Telefon: 02271/83-3269
  • Frau Goldmann - A-BORA
    Telefon: 02271/83-3270
  • N.N. - BORB-DEL
    Telefon: 02271/83-3253
  • Frau Reinold - DEM-HAM
    Telefon: 02271/83-3260
  • Frau Rosinke - HAN-KIE
    Telefon: 02271/83-3248 (nur Montag bis Donnerstag)
  • Herr Dämmig - KIF-KRE
    Telefon: 02271/83-3262
  • Frau Junggeburth - KRF-MAD
    Telefon: 02271/83-3241
  • Frau Meinert - MAE-Q
    Telefon: 02271/83-3249
  • Frau Schimmelpfennig - R-SIQ
    Telefon: 02271/83-3271 (nur vormittags)
  • Frau Faßbender - SIR-Z
    Telefon: 02271/83-3255
  • Frau Grüne - Visa
    Telefon: 02271/83-3277 (nur Dienstag und Donnerstag)
  • Frau Klütsch - Diverse Tätigkeiten, z.B. Übertragung von Aufenthaltsgenehmigungen
    Telefon: 02271/83-3263
  • Herr Kauffeldt - Systembeauftragter
    Telefon: 02271/83-3250 

Team 2 - Bedburg, Frechen, Hürth, Pulheim:

  • Frau Beißel - Teamleiterin
    Telefon: 02271/83-3261
  • Frau Götzken - A-BL
    Telefon: 02271/83-3247
  • Frau Mäurer - BJ-C
    Telefon: 02271/83-3272
  • Frau Nießen - D-GU
    Telefon: 02271/83-3254
  • Frau Neujahr - GV-KN
    Telefon: 02271/83-3264
  • Frau Macherey - KO-NN
    Telefon: 02271/83-3251
  • Frau Spieß - NO-R
    Telefon: 02271/83-3245
  • Frau Ewert - S-SG
    Telefon: 02271/83-3267
  • Frau Gawrisch - SH-SU
    Telefon: 02271/83-3244
  • Herr Walde - SV-Z
    Telefon: 02271/83-3252
  • Frau Sonntag - Diverse Tätigkeiten, z.B. Übertragung von Aufenthaltsgenehmigungen
    Telefon: 02271/83-3242

Sonderaufgaben und -fälle für den gesamten Zuständigkeitsbereich (Team 1 und Team 2)

Alle Alt-EU-Staaten, EWR und Malta, Zypern und Schweiz sowie Werkverträge, Phantasialand Brühl, Bundessprachenamt Hürth, Saisonarbeitskräfte und Einreisevisa außer Familienzusammenführung

  • Frau Lux - A-LAFA sowie Bundessprachenamt, Werkverträge, Visa-Angelegenheiten
    Telefon: 02271/83-3276
  • Herr Schmitz - LAFB-Z sowie Phantasialand, Werkverträge, Visa-Angelegenheiten
    Telefon: 02271/83-3273

zuständige Stellen, Formulare und Links