Einbürgerung und Staatsangehörigkeits- angelegenheiten - Staatsangehörigkeitsangelegenheiten


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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Während ein Reisepass oder Personalausweis kein sicherer Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit darstellt, ist die deutsche Staatsangehörigkeit mit einem Staatsangehörigkeitsausweis hingegen verbindlich nachgewiesen. Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird für bestimmte Rechtsgeschäfte oder -verhältnisse benötigt (z.B. Adoption, Verbeamtung, Heirat, Einbürgerung des ausländischen Ehegatten). Auf Antrag hin wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt, wenn Sie nachgewiesenermaßen deutscher Staatsangehöriger sind.

Zuständig für die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen für die Einwohner des Rhein-Erft-Kreises, außer den Einwohnern der Städte Bergheim und Kerpen, ist die Kreisverwaltung. Für deutsche Staatsangehörige die im Ausland leben, nimmt die jeweilige Auslandsvertretung den Antrag entgegen und leitet diesen an das in diesem Falle zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln weiter.

Zum Nachweis der Staatsangehörigkeit sind Angaben und Urkunden über Personalien und Wohnorte des Antragstellers und seiner Vorfahren erforderlich. In jedem Fall wird vom Antragsteller ein gültiger Personalausweis/Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit sämtlichen Randvermerken neuesten Datums und bei ehelicher Geburt die Heiratsurkunde der Eltern benötigt.
Weitergehende Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro Ihres Wohnortes. Dort können Sie auch den Antrag stellen.