Sie möchten einen Antrag auf Einbürgerung stellen?
Für die Bearbeitung und Entscheidung der bei den Städten Bedburg, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Pulheim und Wesseling, sowie der Gemeinde Elsdorf gestellten Einbürgerungsanträge ist der Rhein-Erft-Kreis als Einbürgerungsbehörde zuständig. Die großen kreisangehörigen Städte Bergheim und Kerpen verfügen über ein eigenes Ausländeramt nebst Einbürgerungsbehörde und entscheiden in eigener Zuständigkeit über Einbürgerungsanträge.
Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres Wohnortes. Die dort zuständigen Sachbearbeiter beraten Sie gerne, informieren Sie über die genauen rechtlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung, teilen mit was im Einbürgerungsverfahren beachtet werden muss und leiten die von Ihnen eingereichten Antragsunterlagen an den Rhein-Erft-Kreis zur Entscheidung weiter.
Eine Antragstellung unmittelbar bei der Einbürgerungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises ist nicht zweckmäßig, da die Stadtverwaltungen im Rahmen eigener Stellungnahmen etc. ohnehin zu beteiligen sind.
