Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
Wer sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält, eine Niederlassungserlaubnis oder eine auf Daueraufenthalt ausgerichtete Aufenthaltserlaubnis besitzt, sich zu der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bekennt, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann und nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist, hat einen Einbürgerungsanspruch. In der Regel muss die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung aufgegeben werden.
Die meisten Kinder von Eltern mit Daueraufenthalt in Deutschland erwerben mit der Geburt neben der Staatsangehörigkeit der Eltern automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Für Ehegatten deutschen Staatsangehöriger besteht die Möglichkeit einer Einbürgerung nach einem dreijährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, wenn die Ehe seit mindestens zwei Jahren besteht.
Sollten Sie Interesse an einer Einbürgerung oder Fragen diesbezüglich haben, steht Ihnen Ihr Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeindeverwaltung gerne mit umfassender Beratung zur Seite.
