Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Die Staatsangehörigkeit regelt die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat und begründet Rechtverhältnisse zwischen ihm und seinen Bürgern. Daraus ergeben sich wechselseitige Rechte und Pflichten. Die Einbürgerungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises ist für die Bearbeitung und die Entscheidung über Einbürgerungsanträge, die Beratung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, sowie die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen zuständig.
Artikel und Themen
Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
Der Schritt vom ausländischen Einwohner zum gleichberechtigten Bürger unseres Kreises.
Sie möchten einen Antrag auf Einbürgerung stellen?
Antragsentgegennehmende Stelle ist das Einwohnermeldeamt bzw. das Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Keine doppelte Staatsangehörigkeit bei Wiederannahme der bisherigen Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung.
