Versammlung anmelden
D115 spezifische Werte
Wer eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug unter freiem Himmel plant, hat dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (Aufruf, Einladung) bei der Kreispolizeibehörde unter Angabe des Versammlungsgegenstandes und des Ortes anzumelden.
Gebühren
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
In der Regel wird umgehend eine schriftliche Anmeldebestätigung versandt, die u. U. mit Auflagen versehen sein kann und erforderlichenfalls die Genehmigung für den Einsatz einer bestimmten Anzahl von Ordnern enthält.
Unterlagen
Einreichung der Anmeldung unter zwingender Angabe des
- Veranstalters
- des Themas
- des Ortes
- der verantwortlichen Person
- der Dauer und des Einsatzes von Ordnern
Rechtliche Grundlagen
FAQ
Wann muss eine Versammlung nicht angemeldet werden?
Bei Veranstaltungen ohne demonstrative kollektive Kundgabe wie Karnevalsumzüge, Volksmärsche, Wandergruppen, Prozessionen etc.
Wann kann eine Versammlung untersagt werden?
Eine Versammlung kann untersagt oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.
Zuständigkeitsregelungen
- Herr Breuer
Tel.: 02271/83-3113
Fax: 02237/97302–2009 - Herr Rösgen
Tel.: 02271/83-3112
Fax: 02237/97302–2009
zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Vordruck "Versammlung anmelden"
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