Lärmbelästigung melden
D115 spezifische Werte
99001013113100
99001013113100
Immissionen sind u. a. auf den Menschen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche und Erschütterungen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeiführen können.
Entstehen die schädlichen Umwelteinwirkungen im privaten Bereich, z.B. durch Elektrogeräte oder beim Grillen, ist die jeweilige Stadt/Gemeinde zuständig.
Besonderheiten
Bei landwirtschaftlichen Geruchsbelästigungen (Jauche) ist die Landwirtschaftskammer Köln zuständig
0221-5340113 Fax: -5340199
Werden die schädlichen Umwelteinwirkungen allerdings von gewerblichen Unternehmen verursacht, ist die Kreisverwaltung zuständig. Der Rhein-Erft-Kreis ist u. a. verantwortlich für
- Genehmigungsverfahren nach Immissionsrecht, z.B. Windkraftanlagen, Müllverbrennungsanlagen, diverse Industrieanlagen u.s.w..
- Überwachung von Anlagen und Betrieben nach immissionsrechtlichen und sonstigen umweltrechtlichen Bestimmungen.
- Bearbeitung von Beschwerden hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen, die im gewerblich- wirtschaftlichen Bereich verursacht werden.
- Durchführung von Lärmmessungen
- Erteilung immissionsrechtlicher Sondergenehmigungen für Unternehmen in der Nachtzeit.
Zuständigkeitsregelungen
