Sicherheit und Ordnung - Die Heimaufsicht


Sie sind hier: Startseite > Themenbereich > Sicherheit und Ordnung > Artikel
Lesehilfen:lineare Seitendarstellung mehrspaltige Seitendarstellung Schriftgrad erhoehen Schriftgrad verkleinern

Die Heimaufsicht

Die wesentliche Aufgabe der Heimaufsicht ist der Schutz der Menschenwürde.

Der Mensch steht im Mittelpunkt!

Menschen, die in Betreuungseinrichtungen leben,

  • ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen können,
  • vor Gefahren für Leib und Seele und
  • in ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt werden, 
  • ein am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung erhalten, 
  • umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und Behandlung informiert werden, 
  • Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben, 
  • ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion ausüben und 
  • in Würde sterben können.

Hierzu ist im Dezember 2008 in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen –kurz: Wohn- und Teilhabegesetz / WTG in Kraft getreten.
Es ersetzt im Wesentlichen das bisherige Heimgesetz des Bundes (HeimG).

Die Betreiber von Betreuungseinrichtungen müssen die durch das Wohn- und Teilhaberecht vorgegebenen Rahmenbedingungen gewährleisten.
Den Überwachungs- und Beratungsauftrag hat nach wie vor die Heimaufsicht bei der Kreisverwaltung. Sobald die Landesregierung die Kriterien für eine allgemein verständliche Veröffent-lichung und die Form der Darstellung von Prüfberichten per Rechtsverordnung vorgegeben hat, werden die wesentliche Ergebnisse der Heimprüfungen veröffentlicht.

Das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen hat auf einer separaten Internetseite verschiedene Informationen zur Verfügung gestellt:

Unter anderem finden Sie dort:

§ das Faltblatt „Der Mensch steht im Mittelpunkt! – Das neue Wohn- und Teilhabegesetz für NRW
§ die wichtigsten Neuerungen des WTG
§ den Text des WTG und der Durchführungsverordnung