Die Heimaufsicht
Der Mensch steht im Mittelpunkt!
Menschen, die in Betreuungseinrichtungen leben,
- ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen können,
- vor Gefahren für Leib und Seele und
- in ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt werden,
- ein am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung erhalten,
- umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und Behandlung informiert werden,
- Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben,
- ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion ausüben und
- in Würde sterben können.
Hierzu ist im Dezember 2008 in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen –kurz: Wohn- und Teilhabegesetz / WTG in Kraft getreten.
Es ersetzt im Wesentlichen das bisherige Heimgesetz des Bundes (HeimG).
Die Betreiber von Betreuungseinrichtungen müssen die durch das Wohn- und Teilhaberecht vorgegebenen Rahmenbedingungen gewährleisten.
Den Überwachungs- und Beratungsauftrag hat nach wie vor die Heimaufsicht bei der Kreisverwaltung. Sobald die Landesregierung die Kriterien für eine allgemein verständliche Veröffent-lichung und die Form der Darstellung von Prüfberichten per Rechtsverordnung vorgegeben hat, werden die wesentliche Ergebnisse der Heimprüfungen veröffentlicht.
Das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen hat auf einer separaten Internetseite verschiedene Informationen zur Verfügung gestellt:
Unter anderem finden Sie dort:
§ das Faltblatt „Der Mensch steht im Mittelpunkt! – Das neue Wohn- und Teilhabegesetz für NRW“
§ die wichtigsten Neuerungen des WTG
§ den Text des WTG und der Durchführungsverordnung
