Gebühren
Die Gebühren betragen zwischen 200 € und 3.500 €, ...
... je nach Umfang der Erlaubnis. Die Gebührenschuld entsteht bereits bei der Antragstellung. Auch bei Rücknahme und Versagung des Antrages werden Gebühren fällig.
Abgrenzung zum Kreditwesengesetz (KWG)
Bei der Vermittlung von Finanzdienstleistungen und Kapitalanlagen kann sich darüber hinaus noch eine gesonderte Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz ergeben. Mehr darüber finden Sie hier:
