Visum verlängern
D115 spezifische Werte
99001023111100
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Ausländer (aus Nicht-EU-Staaten) sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besucher aus Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat, ist für Besuchsaufenthalte bis zu 3 Monaten pro Halbjahr kein Visum erforderlich.
Ein gültiges Visum kann einmal im Halbjahr bis zu maximal 90 Tagen verlängert werden, wenn der Visuminhaber schwerwiegende, persönliche Gründe glaubhaft macht bzw. höhere Gewalt oder humanitäre Gründe vorliegen und dadurch die rechtzeitige Ausreise nicht möglich ist.
Gebühren
- 30 Euro
- gebührenfrei (bei Vorliegen höherer Gewalt oder humanitären Gründen)
Unterlagen
- Reisepass
- Für den Verlängerungszeitraum muss der Gastgeber ein Verpflichtungserklärung abgeben.
- Nachweis über Reisekrankenversicherung für den Verlängerungszeitraum
Besonderheiten
Für einen Daueraufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Antrag Verpflichtungserklärung
Antrag auf Ausstellung gem. §§ 66 Aufenthaltsgesetz
Größe: [183 KB] - Erklärung des Verpflichtungsgebers
Größe: [40 KB] - Erklärung des Verpflichtungsgebers (Englisch)
Größe: [38 KB] - Erklärung des Verpflichtungsgebers (Französisch)
Größe: [38 KB]
