Ausländerwesen - Visumsverfahren bei Familiennachzug


Sie sind hier: Startseite > Themenbereich > Sicherheit und Ordnung > Ausländerwesen > Anliegen/Dienstleistung
Lesehilfen:lineare Seitendarstellung mehrspaltige Seitendarstellung Schriftgrad erhoehen Schriftgrad verkleinern

Visumsverfahren bei Familiennachzug

Wollen ausländische Ehegatten oder Kinder im Familiennachzug zu hier lebenden ausländischen oder deutschen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet einreisen, so müssen diese vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Aufenthaltstitel in Form des Visums für diesen Zweck beantragen.

Im Rahmen dieses Visumsverfahrens sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung des Heimatlandes oder bei der am Verfahren beteiligten Ausländerbehörde Nachweise und Unterlagen des im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen im Original (wenn möglich bitte auch in Kopie) vorzulegen.

Gebühren

Die Gebühr liegt bei 60 Euro.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Aus organisatorischen Gründen muss vorab ein Termin (telefonisch) vereinbart werden.

Es muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Die Ausländerbehörde in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnsitznahme in Deutschland wird in einem internen Verfahren beteiligt.

Unterlagen

Wohnraum

  • Nachweis eines ausreichenden Wohnraumes für alle Personen, die im Haushalt leben bzw. leben sollen durch einen Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl des Wohnraumes
  • Nachweis der Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
    • bei Mietwohnungen Höhe der monatlichen Warmmiete (aktuelle Bestätigung des Vermieters bzw. aktueller Kontoauszug)
    • bei Eigentumswohnungen Höhe der monatlichen Belastungen (Zins + Tilgung aus Kreditverträgen sowie Höhe des Hausgeldes)

Lebensunterhalt

  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie
    • bei Arbeitnehmern: Einkommensnachweise (Gehalts-, Lohnnachweise der letzten drei Monate), aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses), Arbeitsvertrag
    • bei Selbstständigen/Freiberuflichen: Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid sowie aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters), Krankenversicherungsnachweis, Gewerbeanmeldung

Zusätzlich zu den vorgenannten Voraussetzungen müssen beim Familiennachzug zu im Bundesgebiet lebenden ausländischen Staatsangehörigen folgende Nachweise und Unterlagen im Original (wenn möglich bitte auch in Kopie) vorgelegt werden. Hierbei ist zwischen dem Ehegattennachzug und dem Kindernachzug zu unterscheiden.

Ehegattennachzug

  • Heiratsurkunde Original oder Ausfertigung (ggf. mit Legalisationsvermerk) sowie beglaubigte deutsche Übersetzung (sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt)
  • ggf. Scheidungsurteil der früheren Ehe mit beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse durch ein entsprechendes Zertifikat des Goetheinstitutes

Kindernachzug

  • Geburtsurkunde Original bzw. Ausfertigung sowie beglaubigte deutsche Übersetzung (sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt)
  • ggf. Sorgerechtsentscheidung mit beglaubigter deutscher Übersetzung

Besonderheiten

Im Rahmen dieses Visumsverfahrens sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung des Heimatlandes oder bei der am Verfahren beteiligten Ausländerbehörde Nachweise und Unterlagen des im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen im Original (wenn möglich bitte auch in Kopie) vorzulegen.

Bei beabsichtigten Zuzug zu einem deutschen Familienangehörigen kann auf den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes verzichtet werden.

Die alleinige Entscheidungsbefugnis im Visaverfahren liegt bei der antragsentgegennehmenden deutschen Auslandsvertretungen. Nachfragen zum Verfahrensstand sind daher nach dort zu richten. Die Ausländerbehörde erteilt keine Auskunft zum Verfahrensstand. Sie ist lediglich Gesprächspartner, soweit dies im Beteiligungsverfahren notwendig ist um die Voraussetzungen im Zuzugsverfahren auf "deutscher Seite" zu prüfen.

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 27 bis 36 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

FAQ

Nach der Einreise

Nach Erteilung des Visums durch die deutsche Auslandsvertretung müssen die nachgezogenen Familienangehörigen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde stellen.

Zuständigkeitsregelungen

Team 1 - Brühl, Wesseling, Erftstadt, Elsdorf:

  • Frau Smolarek - Teamleiterin
    Telefon: 02271/83-3269
  • Frau Goldmann - A-BORA
    Telefon: 02271/83-3270
  • N.N. - BORB-DEL
    Telefon: 02271/83-3253
  • Frau Reinold - DEM-HAM
    Telefon: 02271/83-3260
  • Frau Rosinke - HAN-KIE
    Telefon: 02271/83-3248 (nur Montag bis Donnerstag)
  • Herr Dämmig - KIF-KRE
    Telefon: 02271/83-3262
  • Frau Junggeburth - KRF-MAD
    Telefon: 02271/83-3241
  • Frau Meinert - MAE-Q
    Telefon: 02271/83-3249
  • Frau Schimmelpfennig - R-SIQ
    Telefon: 02271/83-3271 (nur vormittags)
  • Frau Faßbender - SIR-Z
    Telefon: 02271/83-3255 
  • Frau Grüne - Visa
    Telefon: 02271/83-3277 (nur Dienstag und Donnerstag)
  • Frau Klütsch - Diverse Tätigkeiten, z.B. Übertragung von Aufenthaltsgenehmigungen
    Telefon: 02271/83-3263
  • Herr Kauffeldt - Systembeauftragter
    Telefon: 02271/83-3250

Team 2 - Bedburg, Frechen, Hürth, Pulheim:

  • Frau Beißel - Teamleiterin
    Telefon: 02271/83-3261
  • Frau Götzken - A-BL
    Telefon: 02271/83-3247
  • Frau Mäurer - BJ-C
    Telefon: 02271/83-3272
  • Frau Nießen - D-GU
    Telefon: 02271/83-3254
  • Frau Neujahr - GV-KN
    Telefon: 02271/83-3264
  • Frau Macherey - KO-NN
    Telefon: 02271/83-3251
  • Frau Spieß - NO-R
    Telefon: 02271/83-3245
  • Frau Ewert - S-SG
    Telefon: 02271/83-3267
  • Frau Gawrisch - SH-SU
    Telefon: 02271/83-3244
  • Herr Walde - SV-Z
    Telefon: 02271/83-3252
  • Frau Sonntag - Diverse Tätigkeiten, z.B. Übertragung von Aufenthaltsgenehmigungen
    Telefon: 02271/83-3242

Sonderaufgaben und -fälle für den gesamten Zuständigkeitsbereich (Team 1 und Team 2)

Alle Alt-EU-Staaten, EWR und Malta, Zypern und Schweiz sowie Werkverträge, Phantasialand Brühl, Bundessprachenamt Hürth, Saisonarbeitskräfte und Einreisevisa außer Familienzusammenführung

  • Frau Lux - A-LAFA sowie Bundessprachenamt, Werkverträge, Visa-Angelegenheiten
    Telefon: 02271/83-3276
  • Herr Schmitz - LAFB-Z sowie Phantasialand, Werkverträge, Visa-Angelegenheiten
    Telefon: 02271/83-3273

zuständige Stellen, Formulare und Links

Links

  • Auswärtiges Amt
    • Information zu den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften/Konsulate)
  • Zuwanderung
    • Umfassende Informationen des Bundesinnenminsteriums zum Thema Zuwanderung und Einbürgerung
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
    • Umfassende Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu dem Themenkomplex Migration, Asyl, Integration und Rückkehrförderung