Visumsverfahren bei Familiennachzug
D115 spezifische Werte
Wollen ausländische Ehegatten oder Kinder im Familiennachzug zu hier lebenden ausländischen oder deutschen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet einreisen, so müssen diese vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Aufenthaltstitel in Form des Visums für diesen Zweck beantragen.
Im Rahmen dieses Visumsverfahrens sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung des Heimatlandes oder bei der am Verfahren beteiligten Ausländerbehörde Nachweise und Unterlagen des im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen im Original (wenn möglich bitte auch in Kopie) vorzulegen.
Gebühren
Die Gebühr liegt bei 60 Euro.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Aus organisatorischen Gründen muss vorab ein Termin (telefonisch) vereinbart werden.
Es muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Die Ausländerbehörde in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnsitznahme in Deutschland wird in einem internen Verfahren beteiligt.
Unterlagen
Wohnraum
- Nachweis eines ausreichenden Wohnraumes für alle Personen, die im Haushalt leben bzw. leben sollen durch einen Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl des Wohnraumes
- Nachweis der Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
- bei Mietwohnungen Höhe der monatlichen Warmmiete (aktuelle Bestätigung des Vermieters bzw. aktueller Kontoauszug)
- bei Eigentumswohnungen Höhe der monatlichen Belastungen (Zins + Tilgung aus Kreditverträgen sowie Höhe des Hausgeldes)
Lebensunterhalt
- Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie
- bei Arbeitnehmern: Einkommensnachweise (Gehalts-, Lohnnachweise der letzten drei Monate), aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses), Arbeitsvertrag
- bei Selbstständigen/Freiberuflichen: Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid sowie aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters), Krankenversicherungsnachweis, Gewerbeanmeldung
Zusätzlich zu den vorgenannten Voraussetzungen müssen beim Familiennachzug zu im Bundesgebiet lebenden ausländischen Staatsangehörigen folgende Nachweise und Unterlagen im Original (wenn möglich bitte auch in Kopie) vorgelegt werden. Hierbei ist zwischen dem Ehegattennachzug und dem Kindernachzug zu unterscheiden.
Ehegattennachzug
- Heiratsurkunde Original oder Ausfertigung (ggf. mit Legalisationsvermerk) sowie beglaubigte deutsche Übersetzung (sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt)
- ggf. Scheidungsurteil der früheren Ehe mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse durch ein entsprechendes Zertifikat des Goetheinstitutes
Kindernachzug
- Geburtsurkunde Original bzw. Ausfertigung sowie beglaubigte deutsche Übersetzung (sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt)
- ggf. Sorgerechtsentscheidung mit beglaubigter deutscher Übersetzung
Besonderheiten
Im Rahmen dieses Visumsverfahrens sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung des Heimatlandes oder bei der am Verfahren beteiligten Ausländerbehörde Nachweise und Unterlagen des im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen im Original (wenn möglich bitte auch in Kopie) vorzulegen.
Bei beabsichtigten Zuzug zu einem deutschen Familienangehörigen kann auf den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes verzichtet werden.
Die alleinige Entscheidungsbefugnis im Visaverfahren liegt bei der antragsentgegennehmenden deutschen Auslandsvertretungen. Nachfragen zum Verfahrensstand sind daher nach dort zu richten. Die Ausländerbehörde erteilt keine Auskunft zum Verfahrensstand. Sie ist lediglich Gesprächspartner, soweit dies im Beteiligungsverfahren notwendig ist um die Voraussetzungen im Zuzugsverfahren auf "deutscher Seite" zu prüfen.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 27 bis 36 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
FAQ
Nach der Einreise
Nach Erteilung des Visums durch die deutsche Auslandsvertretung müssen die nachgezogenen Familienangehörigen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde stellen.
Zuständigkeitsregelungen
Team 1 - Brühl, Wesseling, Erftstadt, Elsdorf:
- Frau Smolarek - Teamleiterin
Telefon: 02271/83-3269 - Frau Goldmann - A-BORA
Telefon: 02271/83-3270 - N.N. - BORB-DEL
Telefon: 02271/83-3253 - Frau Reinold - DEM-HAM
Telefon: 02271/83-3260 - Frau Rosinke - HAN-KIE
Telefon: 02271/83-3248 (nur Montag bis Donnerstag) - Herr Dämmig - KIF-KRE
Telefon: 02271/83-3262 - Frau Junggeburth - KRF-MAD
Telefon: 02271/83-3241 - Frau Meinert - MAE-Q
Telefon: 02271/83-3249 - Frau Schimmelpfennig - R-SIQ
Telefon: 02271/83-3271 (nur vormittags) - Frau Faßbender - SIR-Z
Telefon: 02271/83-3255 - Frau Grüne - Visa
Telefon: 02271/83-3277 (nur Dienstag und Donnerstag) - Frau Klütsch - Diverse Tätigkeiten, z.B. Übertragung von Aufenthaltsgenehmigungen
Telefon: 02271/83-3263 - Herr Kauffeldt - Systembeauftragter
Telefon: 02271/83-3250
Team 2 - Bedburg, Frechen, Hürth, Pulheim:
- Frau Beißel - Teamleiterin
Telefon: 02271/83-3261 - Frau Götzken - A-BL
Telefon: 02271/83-3247 - Frau Mäurer - BJ-C
Telefon: 02271/83-3272 - Frau Nießen - D-GU
Telefon: 02271/83-3254 - Frau Neujahr - GV-KN
Telefon: 02271/83-3264 - Frau Macherey - KO-NN
Telefon: 02271/83-3251 - Frau Spieß - NO-R
Telefon: 02271/83-3245 - Frau Ewert - S-SG
Telefon: 02271/83-3267 - Frau Gawrisch - SH-SU
Telefon: 02271/83-3244 - Herr Walde - SV-Z
Telefon: 02271/83-3252 - Frau Sonntag - Diverse Tätigkeiten, z.B. Übertragung von Aufenthaltsgenehmigungen
Telefon: 02271/83-3242
Sonderaufgaben und -fälle für den gesamten Zuständigkeitsbereich (Team 1 und Team 2)
Alle Alt-EU-Staaten, EWR und Malta, Zypern und Schweiz sowie Werkverträge, Phantasialand Brühl, Bundessprachenamt Hürth, Saisonarbeitskräfte und Einreisevisa außer Familienzusammenführung
- Frau Lux - A-LAFA sowie Bundessprachenamt, Werkverträge, Visa-Angelegenheiten
Telefon: 02271/83-3276 - Herr Schmitz - LAFB-Z sowie Phantasialand, Werkverträge, Visa-Angelegenheiten
Telefon: 02271/83-3273
zuständige Stellen, Formulare und Links
Links
- Auswärtiges Amt
- Information zu den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften/Konsulate)
- Zuwanderung
- Umfassende Informationen des Bundesinnenminsteriums zum Thema Zuwanderung und Einbürgerung
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Umfassende Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu dem Themenkomplex Migration, Asyl, Integration und Rückkehrförderung
