Aufenthaltserlaubnis beantragen/verlängern
D115 spezifische Werte
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zu verschiedenen Zwecken erteilt werden:
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Schulbesuch)
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt aus familiären Gründen (Familiennachzug)
- Aufenthalt wegen des Rechts auf Wiederkehr oder für ehemalige Deutsche
Zusätzlich beinhaltet die Erlaubis Regelungen zur Erwerbstätigkeit.
Eine Aufenthaltserlaubnis setzt ein gültiges (nationales, für die Bundesrepublik gültiges) Visum voraus.
Dieses muss einem, der oben aufgeführten Zwecke entsprechen.
Gebühren
Je nach Verwaltungsleistung erfolgt eine individuelle Gebührenerhebung.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Aufgrund der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels ist eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Unterlagen
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate bzw. Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbstständigen
- Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz
- Biometrisches Passfoto
- Mietvertrag/Grundbuchauszug
- Reisepass
Besonderheiten
Die Aufenthaltserlaubnis kann unter denselben Voraussetzungen wie sie erteilt wird, auch verlängert werden.
Die großen kreisangehörigen Städte Bergheim und Kerpen verfügen über eine eigene Ausländerbehörde und entscheiden in eigener Zuständigkeit.
Für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung bedarf es - mit wenigen Ausnahmen - zusätzlich der behördeninternen Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Diese wird im intern Verfahren eingebunden.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
- die einzelnen Voraussetzungen für eine Erteilung sind in den §§ 16 - 38 AufenthG normiert
Zuständigkeitsregelungen
Team 1 - Brühl, Wesseling, Erftstadt, Elsdorf:
- Frau Smolarek - Teamleiterin
Telefon: 02271/83-3269 - Frau Goldmann - A-BORA
Telefon: 02271/83-3270 - N.N. - BORB-DEL
Telefon: 02271/83-3253 - Frau Reinold - DEM-HAM
Telefon: 02271/83-3260 - Frau Rosinke - HAN-KIE
Telefon: 02271/83-3248 (nur Montag bis Donnerstag) - Herr Dämmig - KIF-KRE
Telefon: 02271/83-3262 - Frau Junggeburth - KRF-MAD
Telefon: 02271/83-3241 - Frau Meinert - MAE-Q
Telefon: 02271/83-3249 - Frau Schimmelpfennig - R-SIQ
Telefon: 02271/83-3271 (nur vormittags) - Frau Faßbender - SIR-Z
Telefon: 02271/83-3255 - Frau Grüne - Visa
Telefon: 02271/83-3277 (nur Dienstag und Donnerstag) - Frau Klütsch - Diverse Tätigkeiten, z.B. Übertragung von Aufenthaltsgenehmigungen
Telefon: 02271/83-3263 - Herr Kauffeldt - Systembeauftragter
Telefon: 02271/83-3250
Team 2 - Bedburg, Frechen, Hürth, Pulheim:
- Frau Beißel - Teamleiterin
Telefon: 02271/83-3261 - Frau Götzken - A-BL
Telefon: 02271/83-3247 - Frau Mäurer - BJ-C
Telefon: 02271/83-3272 - Frau Nießen - D-GU
Telefon: 02271/83-3254 - Frau Neujahr - GV-KN
Telefon: 02271/83-3264 - Frau Macherey - KO-NN
Telefon: 02271/83-3251 - Frau Spieß - NO-R
Telefon: 02271/83-3245 - Frau Ewert - S-SG
Telefon: 02271/83-3267 - Frau Gawrisch - SH-SU
Telefon: 02271/83-3244 - Herr Walde - SV-Z
Telefon: 02271/83-3252 - Frau Sonntag - Diverse Tätigkeiten, z.B. Übertragung von Aufenthaltsgenehmigungen
Telefon: 02271/83-3242
Sonderaufgaben und -fälle für den gesamten Zuständigkeitsbereich (Team 1 und Team 2)
Alle Alt-EU-Staaten, EWR und Malta, Zypern und Schweiz sowie Werkverträge, Phantasialand Brühl, Bundessprachenamt Hürth, Saisonarbeitskräfte und Einreisevisa außer Familienzusammenführung
- Frau Lux - A-LAFA sowie Bundessprachenamt, Werkverträge, Visa-Angelegenheiten
Telefon: 02271/83-3276 - Herr Schmitz - LAFB-Z sowie Phantasialand, Werkverträge, Visa-Angelegenheiten
Telefon: 02271/83-3273
