Denkmalangelegenheiten

- Alte Schmiede in Erftstadt-Bliesheim
Denkmalschutz und Denkmalpflege werden seit dem Erlass des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) im Jahre 1980 gesetzlich reglementiert. Zuständig im Rhein-Erft-Kreis sind die Unteren Denkmalbehörden, die in den Rathäusern der 10 Kommunen angesiedelt sind. Dort werden die Denkmallisten geführt, in denen die Baudenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler des jeweiligen Gebietes erfasst sind. Sie beraten und begleiten die EigentümerInnen in Fragen des Denkmalschutzes.
Die Aufgabe der Oberen Denkmalbehörde besteht darin, die kreisangehörigen Unteren Denkmalbehörden zu beraten und zu beaufsichtigen. Weiterhin werden im Rahmen der Bodendenkmalpflege im Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland Genehmigungen für Grabungen erteilt, die Baumaßnahmen vorauszugehen haben, bei denen historische Funde zu erwarten sind.
