Denkmalangelegenheiten
Nicht nur Bauten wie der Kölner Dom, Burgen und Schlösser sind Denkmäler. Auch "einfache Bauten", wie Bauernhöfe oder Scheunen oder sogar Fabrikanlagen können als Denkmal anerkannt werden.
Sie gilt es zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.
Artikel und Themen
Was sind Denkmalangelegenheiten?
In Denkmalangelegenheiten ist der Rhein-Erft-Kreis als Obere Denkmalbehörde zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen Entscheidungen der Gemeinden, die Erteilung bestimmter Grabungserlaubnisse und die Ausweisung von Grabungsschutzgebieten.
