Frauenförderplan 2011-2013
02.02.12 10:20 Uhr
Frauenförderplan für die Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreis
Das Landesgleichstellungsgesetz NRW sieht vor, dass in den öffentlichen Verwaltungen ein Frauenförderplan erstellt wird.
Die Grundlage des Frauenförderplans ist eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur. Genannt sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen.
Der aktuelle Frauenförderplan der Kreisverwaltung ist gültig für die Jahre 2011 bis 2013.
