Informationen zur Landtagswahl 2010
Am 09. Mai 2010 findet in Nordrhein-Westfalen die Wahl zum 15. Landtag statt. Das Wahlgebiet (Land NRW) ist in 128 Wahlkreise eingeteilt.
Wahlkreiseinteilung für den Rhein-Erft-Kreis
Für die Landtagswahl im Jahr 2010 ergibt sich folgende Wahlkreiseinteilung für den Rhein-Erft-Kreis:
- 5 Rhein-Erft-Kreis I
Vom Rhein-Erft-Kreis die Gemeinden Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Pulheim - 6 Rhein-Erft-Kreis II
Vom Rhein-Erft-Kreis die Gemeinden Frechen, Hürth sowie die Gemeinde Kerpen ohne den Stadtbezirk Türnich/Balkhausen/Brüggen - 7 Rhein-Erft-Kreis III
Vom Rhein-Erft-Kreis die Gemeinden Brühl, Erftstadt und Wesseling sowie von der Gemeinde Kerpen der Stadtbezirk Türnich/Balkhausen/Brüggen
Wahlberechtigt zur Landtagswahl ist, wer am Wahltag Deutscher ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW seine (Haupt-)Wohnung hat.
Zweitstimmensystem
Neu bei der Landtagswahl ist das Zweitstimmensystem, das es bisher nur bei der Bundestagswahl gab. Mit der Erststimme (linke Seite des Stimmzettels) wird der Wahlkreisbewerber, mit der Zweitstimme (rechte Seite des Stimmzettels) die Landesliste einer Partei gewählt. Die linke Seite der Stimmzettel ist bei jedem Wahlkreis unterschiedlich, während die zugelassenen Landeslisten in allen Wahlkreisen zur Wahl stehen. Da eine Partei, die mit ihrer Landesliste auf dem Stimmzettel vertreten ist, nicht zwangsläufig in jedem Wahlkreis einen Direktbewerber aufstellt, wird auch die Anzahl der wählbaren Wahlkreiskandidaten variieren.
Der Kreiswahlausschuss hat am 25.03.2010 folgende Kreiswahlvorschläge zugelassen (Name des Kandidaten/der Kandidatin, Wohnort, Partei):
