Der Landrat, Funktionen und Aufgaben
Dem Landrat obliegt die gesetzliche Vertretung des Kreises in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Beschlüsse des Kreistags, des Kreisausschusses und der übrigen Ausschüsse werden von ihm vorbereitet und ausgeführt. Neben der ihm obliegenden repräsentativen Vertretung des Kreises hat er den Vorsitz im Kreistag und im Kreisausschuss.
Über die eigentlichen Kreisaufgaben hinaus wird der Landrat im Wege der sogenannten Organleihe auch für den Staat tätig. Die wichtigste dieser Aufgaben ist die Wahrnehmung der Geschäfte der "Unteren staatlichen Verwaltungsbehörde".
Hier handelt es sich im wesentlichen um die allgemeine Aufsicht und die Sonderaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie über Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Außerdem sind dem Landrat weitere Aufgaben als "Untere staatliche Verwaltungsbehörde" zugewiesen, z.B. die Gemeindeprüfung, die Planungsaufsicht, die Obere Bauaufsicht und die Denkmalaufsicht.
Eine Form der Organleihe liegt auch beim Schulamt vor. Dieses besteht aus dem Landrat und dem Schulrat. Der Landrat ist auch Kreispolizeibehörde und damit Untere Landesbehörde.
1. stellv. Landrat:
Willy Harren (CDU)
2. stellv. Landrätin:
Christa Schütz (SPD)
3. stellv. Landrat:
Harald Dudzus (FDP)
4. stellv. Landrat:
Rüdiger Warnecke (Bündnis90/Die Grünen)
