Ausbildungsplätze - Beamter/Beamtin des gehobenen nichttechnischen Dienstes


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Beamter/Beamtin des gehobenen nichttechnischen Dienstes

Informationen zum Berufsbild beim Rhein-Erft-Kreis
Bild: Beamtin des gehobenen nichttechnischen Dienstes
Beamtin des gehobenen nichttechnischen Dienstes

Was machen Beamte/Beamtinnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes?

Beamte/-innen des gehobenen nichttechnischen Dienstes üben u.a. hoheitsrechtliche Tätigkeiten aus (z.B. das Umsetzen und Durchführen von Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften). Hauptsächlich übernehmen sie leitende oder sachbearbeitende Funktionen.

Für wen ist der Job geeignet?

Für junge Menschen, die sich für verwaltungstechnische, juristische und/oder betriebswirtschaftliche Abläufe interessieren und die eine Berufsausbildung mit einem Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung verbinden möchten.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Zugangsvoraussetzungen

Die Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst bei den Kommunalverwaltungen erfolgt im Rahmen eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes. Bewerber/-innen, die über die Hochschulreife (Fachhochschulreife oder Abitur) oder einen gleichwertigen Bildungsstand verfügen, können direkt, d.h. ohne vorherige praktische Tätigkeit, in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden. Bewerber/-innen müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Es bestehen Altersbegrenzungen. Unter normalen Voraussetzungen darf der/die Bewerberin nicht älter als 26 Jahre sein (am Einstellungstag).

Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst umfasst berufspraktische sowie fachtheoretische Studienzeiten und dauert drei Jahre. Während der berufspraktischen Studienzeiten sollen Aufgaben, Arbeitsweisen und Zusammenhänge der öffentlichen Verwaltung verdeutlicht und praktisches Verwaltungshandeln eingeübt werden. Die anzuwendenden Rechtsvorschriften werden vermittelt. Im Wechsel mit den praktischen Abschnitten finden fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule statt.

Ausbildungsgebiete sind etwa:

  • Organisation, Personal
  • Finanzwesen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Soziales, Bauwesen

Das Fachstudium dient der wissenschaftlichen Ausbildung. Es ist in ein Grund- und ein Hauptstudium unterteilt. Folgende Fachgebiete werden z.B. behandelt:

  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Organisation,
  • Personalwirtschaft, Informationsverarbeitung, Rechnungswesen)
  • Öffentliche Finanzwirtschaft
  • Dienstrecht, Kommunalrecht, Sozialrecht, Europarecht
  • Verwaltungspsychologie, Politische Soziologie

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst ab. Der/die Absolvent/-in erhält den akademischen Grad Diplom Verwaltungswirt/-in bzw. beim Studium der öffentlichen Betriebswirtschaftlehre Diplom Verwaltungsbetriebswirt/-in.

Wie sieht die berufliche Zukunft aus?

Beamte/-innen sind verpflichtet, an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen, die der Aktualisierung ihres beruflichen Fachwissens dienen (Anpassungsfortbildung). Die Verwaltungen bieten Veranstaltungen in Form von Vorträgen, Seminaren, Sprachkursen und überregionalen Fortbildungsveranstaltungen an. Im Rahmen der Beförderung können folgende Ämter erreicht werden:

  • Kreisoberinspektor/-in
  • Kreisamtmann/frau
  • Kreisamtsrat/rätin
  • Kreisoberamtsrat/rätin

Bei besonderer Eignung eröffnen die Laufbahnvorschriften den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Dienst (Aufstiegsfortbildung).

Einstellungstermin: 01.09.