Schwerbehinderung - Schwerbehindertenausweis verlängern


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Schwerbehindertenausweis verlängern

Eine Verlängerung kann nur vorgenommen werden, wenn auf dem Ausweis mindestens noch ein "Monats- und Jahr-Feld" frei ist. Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen. Dazu reicht eine Kopie des Passes.

Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Schwerbehindertenausweis auch bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung verlängert werden, sofern der Gültigkeitszeitraum nicht überschritten ist.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Ist die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abgelaufen und eine Ausweisverlängerung erwünscht, ist das Originaldokument mit einem kurzen Begleitschreiben an den

  • Rhein-Erft-Kreis
    Der Landrat
    Amt 50/1
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

zu schicken.

Unterlagen

  • Original Schwerbehindertenausweis
  • Passbild und abgelaufener Schwerbehindertenausweis, falls kein Feld zur Verlängerung mehr frei ist.

FAQ

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, die postalische Zusendung der Unterlagen reicht aus.

zuständige Stellen, Formulare und Links