Schwerbehinderung - Antragsverfahren


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Antragsverfahren

Es stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
Bild: Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis

Antragsvordrucke

Über den Link zu ELSA können Sie den Antrag auf Ihrem PC ausfüllen, ausdrucken und vorab versenden. Wird der Antrag gesendet, erhalten Sie eine Auftragsnummer. Sie drucken den Antrag aus und unterschreiben ihn.

Über den PDF-Vordruck können Sie den Antrag zuhause auf Ihrem PC ausdrucken. Sie füllen ihn mit Kugelschreiber aus und unterschreiben ihn anschließend.

Anfordern von Antragsvordrucken

Telefonisch können Vordrucke nur während der Öffnungszeiten der Auskunfts- und Beratungsstelle angefordert werden. Der Vordruck wird mit der Post zugesandt.

Kontakt

Tel.: 02271/83-3171
Fax: 02271/83-2363
E-Mail: schwerbehindertenangelegenheiten@rhein-erft-kreis.de

Abholen von Antragsvordrucken

Antragsvordrucke liegen griffbereit bei den Stadtverwaltungen bzw. bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes aus. 

Antragsvordrucke werden Ihnen außerdem in der Kreisverwaltung ausgehändigt im Foyer des Haupteinganges oder in der Auskunfts- und Beratungsstelle Zimmer 2.68.

Zuschicken des Antrages

Den Briefumschlag mit dem unterschriebenen Antrag adressieren Sie bitte an den

Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Amt 50/1
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Wichtig: Bitte achten Sie auf eine ausreichende Frankierung/Porto!

Weiterer Verfahrensablauf

Nachdem der Antrag eingegangen ist, erfolgt die Prüfung durch die Sachbearbeiter/innen, ob 

  • der Antrag vom Antragsteller, einem eventuell vorhandenen Betreuer bzw. bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben worden ist,
  • die gemachten Angaben vollständig sind und
  • die erforderlichen Einverständniserklärungen zur Durchführung einer amtlichen Sachverhaltsaufklärung abgeben worden sind.

Anschließend wird der Sachverhalt von Amts wegen aufgeklärt, d.h. ob die in dem Antrag gemachten Angaben zutreffend sind. Dazu werden unter anderem angefordert:

  • ärztliche Befundberichte
  • Krankenhausberichte und
  • Unterlagen bei anderen Sozialleistungsträgern.

Sind die Unterlagen vollzählig und vollständig, nimmt der Ärztliche Dienst eine Bewertung der Gesundheitsstörungen und deren Auswirkungen vor. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage

  • der beigezogenen Befunde oder
  • eventuell auch aufgrund einer persönlichen Untersuchung des Antragstellers.

Die Sachbearbeiter/innen prüfen den Bewertungsvorschlag des Ärztlichen Dienstes und erteilen bei Schlüssigkeit einen Feststellungsbescheid.

Der Feststellungsbescheid ergeht kostenfrei.