Antragsverfahren

- Schwerbehindertenausweis
Antragsvordrucke
Über den Link zu ELSA können Sie den Antrag auf Ihrem PC ausfüllen, ausdrucken und vorab versenden. Wird der Antrag gesendet, erhalten Sie eine Auftragsnummer. Sie drucken den Antrag aus und unterschreiben ihn.
Über den PDF-Vordruck können Sie den Antrag zuhause auf Ihrem PC ausdrucken. Sie füllen ihn mit Kugelschreiber aus und unterschreiben ihn anschließend.
Anfordern von Antragsvordrucken
Telefonisch können Vordrucke nur während der Öffnungszeiten der Auskunfts- und Beratungsstelle angefordert werden. Der Vordruck wird mit der Post zugesandt.
Kontakt
Tel.: 02271/83-3171
Fax: 02271/83-2363
E-Mail: schwerbehindertenangelegenheiten@rhein-erft-kreis.de
Abholen von Antragsvordrucken
Antragsvordrucke liegen griffbereit bei den Stadtverwaltungen bzw. bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes aus.
Antragsvordrucke werden Ihnen außerdem in der Kreisverwaltung ausgehändigt im Foyer des Haupteinganges oder in der Auskunfts- und Beratungsstelle Zimmer 2.68.
Zuschicken des Antrages
Den Briefumschlag mit dem unterschriebenen Antrag adressieren Sie bitte an den
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Amt 50/1
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Wichtig: Bitte achten Sie auf eine ausreichende Frankierung/Porto!
Weiterer Verfahrensablauf
Nachdem der Antrag eingegangen ist, erfolgt die Prüfung durch die Sachbearbeiter/innen, ob
- der Antrag vom Antragsteller, einem eventuell vorhandenen Betreuer bzw. bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben worden ist,
- die gemachten Angaben vollständig sind und
- die erforderlichen Einverständniserklärungen zur Durchführung einer amtlichen Sachverhaltsaufklärung abgeben worden sind.
Anschließend wird der Sachverhalt von Amts wegen aufgeklärt, d.h. ob die in dem Antrag gemachten Angaben zutreffend sind. Dazu werden unter anderem angefordert:
- ärztliche Befundberichte
- Krankenhausberichte und
- Unterlagen bei anderen Sozialleistungsträgern.
Sind die Unterlagen vollzählig und vollständig, nimmt der Ärztliche Dienst eine Bewertung der Gesundheitsstörungen und deren Auswirkungen vor. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage
- der beigezogenen Befunde oder
- eventuell auch aufgrund einer persönlichen Untersuchung des Antragstellers.
Die Sachbearbeiter/innen prüfen den Bewertungsvorschlag des Ärztlichen Dienstes und erteilen bei Schlüssigkeit einen Feststellungsbescheid.
Der Feststellungsbescheid ergeht kostenfrei.
