Ausweisverlängerung und Neuausstellung

- Schwerbehindertenausweis
Ausweisverlängerungen
Ist die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abgelaufen und eine Ausweisverlängerung erwünscht, schicken Sie das Originaldokument mit einem kurzen Begleitschreiben an den
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Amt 50/1
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim.
Eine Verlängerung kann nur vorgenommen werden, wenn auf dem Ausweis mindestens noch ein „Monats- und Jahr-Feld“ frei ist. Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich ein gültiges Aufenthaltsrecht nachweisen. Dazu reicht eine Kopie des Passes.
Unter den gleichen Voraussetzungen können Sie den Schwerbehindertenausweis auch bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung verlängern lassen, sofern der Gültigkeitszeitraum nicht überschritten ist.
Ausweisverlängerung werden kostenfrei vorgenommen.
Neuausstellen von Ausweisen
Ist der Schwerbehindertenausweis
- verloren gegangen,
- erheblich beschädigt
- unleserlich geworden oder
- sind alle Verlängerungsfelder bereits ausgefüllt,
kommt nur das Ausstellen eines neues Dokumentes in Betracht. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte schriftlich an die Kreisverwaltung. Ihrem kurzen Begleitschreiben fügen Sie bitte ggf. das beschädigte oder unleserlich gewordene Dokument sowie ein aktuelles Lichtbild bei.
Neue Ausweise werden kostenfrei ausgestellt.
