Schwerbehinderung - Auskunfts- und Beratungsstelle


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Auskunfts- und Beratungsstelle

Für telefonische Anfragen und persönliche Vorsprachen ist eine zentrale Auskunfts- und Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten eingerichtet worden.

Falls Ihr Anruf während der Öffnungszeiten nicht entgegen genommen werden kann, weil z.B. beide Leitungen belegt sind, oder der Publikumsandrang sehr hoch ist, sollten Sie Ihren Anruf zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen.

Für persönliche Vorsprachen brauchen Sie keine Terminvereinbarung. Während der Öffnungszeiten können Sie jederzeit die Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen. Die Auskunfts- und Beratungsstelle befindet sich auf der 2. Etage des Kreishauses in Zimmer 2.68. Abgesehen von Sonn- und Feiertagen, ist die Auskunfts- und Beratungsstelle an folgenden Tagen besetzt:

  • Montag, Dienstag und Mittwoch
    9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
  • Donnerstag
    9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
  • Freitag
    9.00 - 12.00 Uhr

Kontakt

Tel.: 02271/83-3171
Fax: 02271/83-2363
E-Mail: schwerbehindertenangelegenheiten@rhein-erft-kreis.de