Betreuung von Erwachsenen
Zuständig ist die Betreuungsstelle des Rhein-Erft-Kreises für alle Kommunen des Kreises mit Ausnahme der großen kreisangehörigen Gemeinden Bergheim und Kerpen. In erster Linie leisten die Fachkräfte Vormundschaftsgerichtshilfe, indem sie nach Anregung eines Betreuungsverfahrens bei den Amtsgerichten im Auftrag des Gerichts eine sog. Sachverhaltsaufklärung (Sozialberichte) betreiben.
Die Fachkräfte überprüfen dabei die Notwendigkeit der Einrichtung einer Betreuung und die Geeignetheit eines bereiten Betreuers. In vielen Fällen müssen ehrenamtliche oder Berufsbetreuer dem Gericht vorgeschlagen werden. Zusammen mit den fünf Betreuungsvereinen im Rhein-Erft-Kreis leistet die Betreuungsstelle auch ein Beratungsangebot zur Erstellung von Vorsorgevollmachten. Darüber hinaus werden die Fachkräfte bei der Unterbringung, d.h. Einweisung psychisch kranker Menschen, beteiligt und haben in diesen Fällen auch die Berechtigung unmittelbaren Zwang anzuwenden.
Ansprechpartner/-innen für:
- Bedburg: Frau Hövels, Telefon: 02271/83-4575
- Elsdorf: Frau Caspers-Draba, Telefon: 02271/83-4517
- Erftstadt: Frau Clemens, Telefon: 02271/83-4518
- Hürth/Pulheim: Frau Rastegar, Telefon: 02271/83-4521
- Hürth: Frau Holtkamp, Telefon: 02271/83-4570 und
Frau Herkenrath, Telefon: 02271/83-4525 - Brühl/Wesseling: Frau Döring, Telefon: 02271/83-4563
- Frechen: Frau Dobelhofer, Telefon: 02271/83-4561
