Beratungs- und Betreuungsangebote für Elsdorf & Bedburg - Beurkundungen beantragen


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Beurkundungen beantragen

  • Vaterschaft beurkunden, Unterhalt beurkunden, Vaterschaftsanerkennung zustimmen, Unterhaltsänderung beurkunden, Mutterschaft beurkunden, gemeinsame elterliche Sorge beurkunden

Gebühren

Es sind keine Gebühren zu entrichten.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

  • Terminvereinbarung erbeten

Für den Kunden wird die gewünschte Beurkundung vor Ort zur Mitnahme erstellt.

Unterlagen

  • Personalausweis
  • je nach Beurkundung Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bestehende Unterhaltstitel
  • ggf. Schreiben Dritter (des Rechtsanwalts, der ARGE, eines anderen Jugendamtes)

Besonderheiten

Zur Einrichtung einer Beistandschaft muss die Kindesmutter in Elsdorf oder Bedburg wohnen.

Bei der gesetzlichen Vormundschaft (Kindesmutter noch minderjährig ) muss die Mutter,

Bei der bestellten Vormundschaft (bei Entzug der elterlichen Sorge ) muss das Kind in Bedburg oder Elsdorf wohnen.

Zur Erstellung einer Urkunde muss ein Elternteil oder das Kind in Bedburg oder Eldorf wohnen.

FAQ

Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben des Kreisjugendamtes zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an die örtlichen Jugendämter !!

Zuständigkeitsregelungen

  • Frau Smolarek
    Buchstabe A-J
    02271/83-4519
  • Buchstabe K-Z
    02271/83-4514

zuständige Stellen, Formulare und Links