Beistandschaft beantragen
D115 spezifische Werte
Wir beraten Mütter als gesetzliche Vertreter zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und der Feststellung von Vaterschaften. In diesem Verfahren kann auf Antrag eine Beistandschaft eingerichtet werden.
Gebühren
Für die Beantragung sind keine Gebühren zu entrichten.
Unterlagen
- Personalausweis,
- Geburtsurkunde des Kindes,
- falls vorhanden Unterhaltstitel ( Unterhaltsurkunde , Beschluss, Urteil oder Vergleich )
- und/oder Vaterschaftsanerkennung
Besonderheiten
- Die Beistandschaft endet auf Antrag des gesetzlichen Vertreters oder spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.
- Antragsteller muss die alleinige elterliche Sorge haben
- Bei gemeinsamer elterlichen Sorge kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, bei dem das Kind lebt
- Zur Einrichtung einer Beistandschaft muss die Kindesmutter in Elsdorf oder Bedburg wohnen.
FAQ
Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben des Kreisjugendamtes zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an die örtlichen Jugendämter !!
Zuständigkeitsregelungen
- Frau Kaienburg
Buchstabe A-J
02271/834519 - Frau Smolarek
Buchstabe K-Z
02271/834514
