Jugend - Kinder haben Rechte


Sie sind hier: Startseite > Themenbereich > Jugend, Soziales und Gesundheit > Jugend > Artikel
Lesehilfen:lineare Seitendarstellung mehrspaltige Seitendarstellung Schriftgrad erhoehen Schriftgrad verkleinern

Kinder haben Rechte

Eltern haben Pflichten

Kinder haben Rechte

z.B. die Rechte auf: 

  • Beide Elternteile
  • Bildung 
  • Freizeit, Spiel und Erholung 
  • Kleidung und Wohnung
  • Gesundheit
  • Förderung
  • Körperliche Unversehrtheit
  • Nahrung

Der Staat hat zum Schutz des Kindes ein Gesetz geschaffen, welches verschiedene Pflichten für die Personensorgeberechtigten im Umgang mit dem Kind benennt:

§ 1631 BGB

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

1. Pflege:

  • gesunde Ernährung (viel Obst und Gemüse...)
  • regelmäßige Körperpflege (Zähneputzen, Baden, Duschen...)
  • angemessene Kleidung (sauber, witterungs- und altersgemäß...)
  • hygienischer Haushalt (Aufräumen, Putzen...)
  • medizinische Versorgung und Vorsorge (Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, Medikamente regelmäßig verabreichen...)

2. Beaufsichtigung:

  • altersentsprechende Beaufsichtigung (kleine Kinder müssen häufiger beaufsichtigt werden als größere Kinder...) 
  • vermitteln von Ge- und Verboten (kindgerecht, Grenzen setzen...) 
  • schützen vor Gefahren (Belehren, Informieren, Eingreifen...)

3. Erziehung:

Förderung des Kindes in seiner körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklung z.B. durch

  • Hilfestellung beim Krabbeln, Stehen und Laufen sowie gemeinsame Unternehmungen unterstützen den Bewegungsdrang und beschleunigen die körperliche Entwicklung Ihres Kindes 
  • Schmusen, Spielen und auf den Schoß nehmen führt zum Aufbau von Vertrauen
  • Häufiges Vorlesen, Erklären, Geschichten erzählen fördert die Sprachentwicklung
  • Weniger Fernsehen schützt vor Reizüberflutung und wirkt stressvorbeugend 
  • Helfen und Ermutigen entfaltet Selbstbewusstsein
  • Vermitteln von Werten, Regeln und Grenzen dient der persönlichen Orientierung und Sicherheit
  • Tolerierung von Erlebnissen und Erfahrungen mit Gleichaltrigen fördert die Entwicklung von Selbständigkeit und Unabhängigkeit
  • Kontakte zum getrenntlebenden Elternteil erhalten und festigen die Beziehung

Haben Sie Probleme bei der Erfüllung dieser Aufgaben?

Brauchen Sie Hilfe?
Das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises möchte Sie gerne unterstützen, wenn es bei der Ausübung der beschriebenen Elternpflichten zu Schwierigkeiten kommt.
Denn auch wir haben vom Staat den Auftrag übertragen bekommen, auf das Wohl des Kindes zu achten und entsprechende Maßnahmen bei einer Gefährdung des Kindeswohls in die Wege zu leiten.
Zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung kann im Vorfeld aufgrund einer guten Zusammenarbeit zwischen den Personensorgeberechtigten und dem Jugendamt ein individuelles Hilfsangebot ausgearbeitet werden, welches auf die Lebenssituation und die Bedürfnisse der Familie abgestimmt ist.

Lassen Sie uns im Interesse Ihrer Kinder zusammenarbeiten!

Ansprechpartner

Rhein-Erft-Kreis
Allgemeiner Sozialer Dienst
Willy-Brandt-Platz 1,
50126 Bergheim
Telefon: (02271)83-0
Fax: (02271)832343